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Neues aus der Rechtsprechstunde

ChatGPT, Arzthaftung
Elske Müller-Rawlins
Titelbild zu Neuem aus der Rechtsprechstunde
© Diego/stock.adobe.com
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ChatGPT: Die im November 2022 vom US-Start-up OpenAI jedermann kostenfrei zugänglich gemachte Software ChatGPT (Generative Pr-traines Transformer; kurz ein mathematisches Sprachmodell, das maschinelles Lernen nutzt, um natürliche menschliche Texte zu erzeugen) hält auch ihren Einzug in die Medizin.

Anwendungsbereiche werden derzeit insbesondere als Vorlage für Arztbriefe und Forschungsanträge, bei Zulassungsprüfungen, Beschwerdemanagement, Vorträgen und in der Patientenkommunikation (zum Beispiel Patientenwunsch wird in ein Bestellsystem eingespeist und kann dann direkt vom Pflegepersonal erledigt werden) gesehen. Hierbei sind aber klare Kontrollmechanismen wichtig und die verantwortungsbewusste Festlegung von Bereichen, in denen ChatGPT nicht einsetzbar ist, da es einer 100-Prozent-Sicherheit bedarf, beispielsweise bei der Tumordiagnostik. Dies liegt darin begründet, dass ChatGPT komplexe medizinische Fragen beantwortet, ohne etwas über medizinische Inhalte zu wissen. Der Chatbot kann nicht bewerten und besitzt weder Empathie noch Moral.

Was ist rechtlich beim Einsatz von ChatGPT…

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