ChatGPT: Welche Pflichten Nutzer haben

Enormer Regelungsbedarf
ab
Zu den Pflichten der CHatGPT-User
© gguy/stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


ChatGPT und Co. machen es einfach, Texte und andere Inhalte auf Knopfdruck generieren zu lassen. Doch was, wenn darin Fehler sind? Wer steht dafür gerade?

Und wenn jemand fürs Texten oder Illustrieren bezahlt wird – verletzt er dann durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) vertragliche Pflichten? Diese und weitere Fragen  stellt Prof. Dr. Renate Schaub von Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Während bislang vor allem die Pflichten von Herstellern solcher KI-Software im Fokus standen, widmet sie sich – am Beispiel von ChatGPT, aber auch für andere KI-Anwendungen – den Pflichten der Nutzenden und arbeitet erste Grundzüge KI-spezifischer Sorgfaltspflichten heraus.

Sind KI-Texte weniger wert?

Generative Künstliche Intelligenzen sind schon eine ganze Weile im Einsatz, beispielsweise in Bildgeneratoren und Übersetzungssoftwares. Richtig Furore machen sie aber erst, seit ChatGPT frei zur Verfügung steht. Die KI erzeugt auf eine kurze Anforderung hin Texte aller Art, die sich häufig lesen wie von Menschen verfasst. Für die Rechtswissenschaft ergeben sich daraus eine Menge Fragen, die viele Rechtsgebiete berühren. „Angenommen, ein angestellter Werbetexter lässt ChatGPT seine Texte verfassen. Verletzt er damit die Pflichten, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergeben?“, gibt Schaub ein Beispiel. Man könnte sich – in Bezug auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Vertrag – auch fragen, ob KI-generierte Texte genauso viel wert sind, wie von Menschen verfasste.

Wer haftet?

Schwierig wird es auch, wenn es darum geht, wer die Verantwortung für KI-generierte Inhalte übernimmt. Schreibt eine KI etwa eine Anleitung, die sich als fehlerhaft herausstellt, muss geklärt sein, ob es eine Haftung gibt, wenn jemand deswegen zu Schaden kommt. „Muss jemand, der einen solchen Text angefordert hat, diesen bei Weiterverwendung komplett auf Korrektheit überprüfen?“, spitzt Renate Schaub zu.

KI-spezifische Sorgfaltspflichten

Sie diskutiert diese Fragen auf der Basis geltenden nationalen Rechts und aktueller europäischer Regelungsvorschläge. Dabei fragt sie, wann die Nutzung Künstlicher Intelligenz eine Pflichtverletzung darstellen kann und arbeitet erste Grundzüge KI-spezifischer Sorgfaltspflichten heraus. Solche Pflichten ließen sich teilweise bereits aus bestehenden Regeln und auch aus den europäischen Regelungsvorschlägen ableiten, allerdings vor allem mittelbar aus den Pflichten der Hersteller und Anbieter von Künstlicher Intelligenz.

Braucht es ChatGPT-Schulungen?

Dennoch sieht sie weiteren Regelungsbedarf, der beispielsweise die Vertragsgestaltung, die Wartung und von allem die Bedienung und Nutzung von KI betrifft. „Fragen, die geklärt werden sollten, sind zum Beispiel, was Nutzende über die KI und ihre Funktionsweise wissen müssen, bevor sie sie verwenden“, so Renate Schaub. „Nutze ich etwa ChatGPT in der bislang öffentlich zugänglichen Version, muss ich wissen, dass Informationen weitgehend nur bis 2021 eingepflegt wurden und dass Texte auf der Basis von Wahrscheinlichkeiten erstellt werden, nicht aufgrund logischer Zusammenhänge“, erklärt sie. Damit verbunden sei die Verpflichtung der Anbieter, diese und gegebenenfalls weitere Informationen über die Funktionsweise der KI offenzulegen. Ungeklärt sei bislang besonders die Frage der Ergebniskontrolle. Zudem müssten urheberrechtliche Grundfragen neu überdacht werden.
Kontakt: ipr@ruhr-uni-bochum.de

Originalveröffentlichung
Renate Schaub: Nutzung von Künstlicher Intelligenz als Pflichtverletzung? Sorgfaltspflichten beim Einsatz generativer KI, in: Neue Juristische Wochenschrift, 2023, 30, S. 2145–2150, Webseite der Zeitschrift (Login erforderlich)

Quelle: RUB
 

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige