Premium Rechtliches

Neues aus der Rechtsprechstunde

Elektronische Patientenakte (ePA)
Elske Müller-Rawlins
Titelbild des Beitrags zu den rechtlichen Aspekten der Einführung der elektronischen Patientenakte
© MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nach dem Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR; vgl. § 142 SGB V) Mittel zum Zweck, um das Wohl aller aktuellen und künftigen Patienten zu sichern.

Der SVR gab 2021 die Empfehlung, grundsätzlich mit Geburt oder Zuzug für jede Person eine ePA per Opt-out-Verfahren einzurichten und zu nutzen (siehe SVR, BT-Drucks. 19/28700, Rn. 11 ff., 163 ff.). Auch sollten ePA-Daten für die „patientenwohldienliche Forschung“ zukünftig zugänglich sein (SVR, BT-Drucks. 19/28700, Rn. 202). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konkretisiert dies in seiner Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vom März 2023 (BMG, Digitalisierungsstrategie [2023], S. 4): „Alle Versicherten erhalten eine ePA, die sie ein Leben lang begleitet. Die freiwillige Nutzung ist durch [ein Opt-out] sichergestellt. Bei der Versorgung wird auf die darin enthaltenen Gesundheits- und Pflegedaten zugegriffen, relevante Daten werden aufwandsarm [im Rahmen…

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