Beitragsbemessungsgrenze: Doch keine Änderung?

Vage Aussagen
ab
Bundesregierung scheint von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze abzurücken, bleibt aber vage.
© MQ-Illustrations/stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Die Bundesregierung steht einer Änderung der Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte skeptisch gegenüber. Es gelte, Wechselanreize von bisher freiwillig Versicherten mit hohem Einkommen zu vermeiden.

Im vergangenen Jahr haben rund 5,4 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von rund 4.837 Euro erzielt. Das geht aus der Antwort (20/7763) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7509) der Linksfraktion hervor. Rund 1,4 Millionen GKV-Versicherte kamen 2022 demnach sogar auf ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) von 7.100 Euro. Was mögliche Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze betrifft, wollte sich die Bundesregierung nicht festlegen. Zu Änderungen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze seien keine Aussagen im Koalitionsvertrag getroffen worden, heißt es in der Antwort weiter.

Gefahr von Wechselanreizen

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde nach Aussage der Bundesregierung zwar zu Beitragsmehreinnahmen in der GKV und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) führen. Aufgrund der höheren Beitragsbelastungen gingen damit jedoch auch Anreize für einen Wechsel von bisher freiwillig Versicherten mit hohem Einkommen in die private Krankenversicherung (PKV) und die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) einher. Eine Abwanderung von freiwilligen Mitgliedern würde die Mehreinnahmen aus einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze reduzieren.

Solidaritätsgrundsatz ausgehebelt?

Die Beitragsbemessungsgrenze widerspreche dem Solidaritätsgrundsatz in der Kranken- und Pflegeversicherung, wonach Gutverdienende mehr beitragen sollten als Geringverdienende, hatte die LInke argumentiert. Durch die Beitragsbemessungsgrenze müsse allerdings für den Teil der Einkommen, die derzeit 4 987,50 Euro brutto monatlich übersteigen, gar kein Beitrag mehr gezahlt werden, so die Kritik. 

Quelle: Deutscher Bundestag
 

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige