Antibiotikaverbrauch weiter niedriger als vor Pandemie

Angaben 2022
mg
Antibiotika
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31 Millionen – so viele Verordnungen von Antibiotika gab es im Jahr 2022. Im Gegensatz zum Vorjahr stiegen die Zahlen zwar wieder, sie liegen aber immer noch unter denen vor der Corona-Pandemie.

Während die Anzahl der Verordnungen in den Jahren 2020 und 2021 rückläufig waren, stieg sie für 2022 wieder etwas an. Dennoch lässt sich ein Rückgang von 10 Prozent im Vergleich zu 2019, also vor der Corona-Pandemie verzeichnen. Die 31 Millionen Verordnungen bedeuten, dass fast jede 25. ambulante Verordnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Antibiotikum beinhaltete. Das entspricht einem Wert von 733 Millionen Euro. 

Auch der Verordnungsanteil der sogenannten Reserveantibiotika bleibt mit 42 Prozent stabil unterhalb des Niveaus vor der Pandemie (5 Prozent weniger als 2019). Der Begriff der Reserveantibiotika ist eine Einteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) mit Unterstützung von Prof. Dr. Winfried V. Kern vom Zentrum Infektionsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg. Reserveantibiotika bezeichnet Medikamente, die Mittel der zweiten Wahl sind und die einer strengen Indikation unterliegen. „Je sorgloser sie verordnet werden, desto resistenter werden Bakterien gegen Antibiotika“, warnt Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO. Seiner Meinung nach würden diese Reserveantibiotika trotz sinkender Trends immer noch zu häufig verordnet werden, anstatt nur im Bedarfsfall.

Regionale Unterschiede im Einsatz von Reserveantibiotika

Eine Auswertung der Verordnungen von Reserveantibiotika der 17 kassenärztlichen Vereinigungen bringt deutliche regionale Unterschiede zum Vorschein. Je 1000 Versicherte waren durchschnittlich 191 Standardantibiotika verordnet und 176 Verordnungen von Reserveantibiotika. In Hamburg lag der Wert der Reserveantibiotika am niedrigsten mit 118 Verordnungen je 1000 GKV-Versicherte. In Hessen hingegen betrug er 227 Verordnungen – fast doppelt so hoch.

Auch bei den Gesamtverordnungen war Hamburg Schlusslicht mit 276 Verordnungen je 1000 GKV-Versicherte. Führend war hier jedoch das Saarland mit 444 Verordnungen. „Auch wenn bei dieser Betrachtung die Alters- und Geschlechtsstruktur der GKV-Versicherten wie auch deren Morbidität unberücksichtigt bleiben, liefert sie Hinweise darauf, dass regionale Informationskampagnen und Zielvereinbarungen das ärztliche Verschreibungsverhalten sinnvoll unterstützen können“, so Schröder.

Neue Antibiotika-Entwicklung

Ein hoher Einsatz von Reserveantibiotika und die dadurch mögliche Resistenzbildung der zu bekämpfenden Erreger erfordert neue Antibiotika in diesen Bereichen. In den letzten 10 Jahren wurden jedoch nur 9 neue Antibiotika entwickelt – von insgesamt 362 neu eingeführten Wirkstoffen. Zudem konzentrierten sich die Verordnungen der Reserveantibiotika in 2022 auf nur 57 von 2500 unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) hat das Bundeskabinett verstärkte finanzielle Anreize für die Forschung und Entwicklung neuer Reserveantibiotika verkündet. 

Quelle: WIdO

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