Weiterhin freier Zugang zu Gendatenbanken gefordert

Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina
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Digitale Sequenzinformationen
Der Zugang zu Sequenzinformationen für die Forschung sollte nicht durch Gebühren eingeschränkt werden, fordert die Leopoldina. YingYang/iStock
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Damit weltweit frei geforscht werden kann, müssen Datenbanken für Digitale Sequenzinformationen weiterhin offen zugänglich sein, so die Leopoldina in einer Ad-hoc-Stellungnahme.

Erbinformationen können mithilfe von Hochdurchsatzverfahren rasch entschlüsselt und in offen zugänglichen Datenbanken für Digitale Sequenzinformationen (DSI) zur Verfügung gestellt werden. Diese Geninformationen dienen vergleichenden Analysen und sind für die lebenswissenschaftliche Forschung unverzichtbar. Beispiele sind die Biodiversitäts- und die Antibiotikaforschung.

Derzeit wird im Zuge der Umsetzung des Nagoya-Protokolls darüber diskutiert, wie wirtschaftliche Vorteile aus der Datennutzung international gerecht ausgeglichen werden können. Im Gespräch sind Zugangsbeschränkungen oder Gebührenzahlungen. In ihrer heute veröffentlichten Ad-hoc-Stellungnahme "Den offenen Zugang zu Digitalen Sequenzinformationen erhalten – Multilateraler Vorteilsausgleich und offene Wissenschaft" weist die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina darauf hin, dass Beschränkungen die Forschung und den Biodiversitätsschutz erheblich beeinträchtigen würden.

Sequenzinformationen tragen zum wissenschaftlichen Fortschritt bei

Damit weltweit frei geforscht werden kann, müssen DSI-Datenbanken weiterhin offen zugänglich sein, fordert die Leopoldina in ihrer Ad-hoc-Stellungnahme. Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie habe gezeigt, dass der Austausch von Sequenzinformationen, in diesem Fall von neuartigen Erregern, maßgeblich zum wissenschaftlichen Fortschritt beiträgt. Zudem seien DSI-Datenbanken ein zentrales Werkzeug des Biodiversitätsschutzes, da beispielsweise Veränderungen in Ökosystemen mit ihrer Hilfe nachvollzogen werden könnten.

"Der Wert der Informationen entsteht vor allem durch die Möglichkeit, die verschiedenen Daten miteinander vergleichen zu können. Eine Zugangsbeschränkung steht im Widerspruch zu den Zielen des Artenschutzes und zum Prinzip der offenen Wissenschaft", sagt Leopoldina-Mitglied und Mitautor der Ad-hoc-Stellungnahme Prof. Dr. Rudolf Amann vom Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie in Bremen. Auch für die Natur- und Wirkstoffforschung, beispielsweise die Antibiotikaentwicklung, hätten Zugangsbeschränkungen zu Sequenzdatenbanken weitreichende negative Folgen.

Gerechter Ausgleich von Vorteilen

Die Expertinnen und Experten befürworten einen gerechten Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung biologischer Vielfalt resultieren. Sie betonen, dass der Zugang zu Sequenzinformationen für die Forschung nicht durch Gebühren eingeschränkt oder Forschungsgelder für den Vorteilsausgleich verwendet werden dürften. Erschwert werde die Situation dadurch, dass bislang für fast die Hälfte der bestehenden Sequenzinformationen Angaben zum Ursprung der Daten fehlen.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft sollte deshalb Lösungen entwickeln, um diese Informationen in den Datenbanken künftig nachvollziehbar zu machen. Die konkrete Gestaltung eines internationalen Vorteilsausgleichs im Rahmen des Nagoya-Protokolls müsse in einer Weise erfolgen, die weder den Biodiversitätsschutz noch die offene Wissenschaft gefährdet, so die Autorinnen und Autoren der Ad-hoc-Stellungnahme.

Die Ad-hoc-Stellungnahme "Den offenen Zugang zu Digitalen Sequenzinformationen erhalten ‒ Multilateraler Vorteilsausgleich und offene Wissenschaft" ist hier veröffentlicht: www.leopoldina.org/dsi



Quelle: Leopoldina, 28.01.2021

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