Nutzen bestimmte Fruchtsäfte wirklich der Blasengesundheit? Das ist fraglich, denn es sind keine Arzneimittel. Verbraucher sollten Werbeaussagen hinterfragen. Zudem muss gegen täuschende Gesundheitsversprechen konsequenter vorgegangen werden, so Anja Klauke, Geschäftsfeldleiterin Selbstmedikation beim BPI.
Arzneimittel müssen ihre heilenden und gesundheitsfördernden Eigenschaften in aufwendigen Prozessen belegen. Im Gegensatz dazu durchlaufen Lebensmittel kein Zulassungsverfahren. Werbebotschaften und gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln unterliegen aber seit Inkrafttreten der Health-Claims-Verordnung strengen Vorgaben: Nur von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassene Angaben sind erlaubt. Klauke: „In der Realität sind die gesundheitsbezogenen Angaben bei pflanzlichen Stoffen und Zubereitungen jedoch weiterhin ungeprüft, werden auf Verpackungen gedruckt und können in der Werbung genutzt werden. Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören aber nicht in den Markt.“
Eine Liste der erlaubten Health Claims finden Sie hier.
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