Röntgenreport 2022 des TÜV

Report dient als Grundlage für Verbesserungen
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Röntgenreport 2022
TÜV-Report dient als Grundlage für Verbesserungen WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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Beim Betrieb von Röntgengeräten in Kliniken, orthopädischen Praxen oder in Zahnarztpraxen besteht laut TÜV in vielen Fällen Nachbesserungsbedarf bei der Qualitätssicherung und beim Strahlenschutz.

Im Jahr 2021 sind bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen an 15.841 untersuchten Röntgengeräten von den TÜV-Sachverständigen insgesamt 2.424 Mängel entdeckt worden. Das ist ein Ergebnis des „TÜV Röntgenreports 2022“. „Viele Mängel an Röntgengeräten lassen sich vermeiden, wenn Kliniken und Arztpraxen die Vorschriften des Strahlenschutzes gewissenhaft einhalten und die Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden“, sagte Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des ersten Röntgenreports. Grundlage des Röntgenreports sind die Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen im Jahr 2021 durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind.

Technisches Sicherheitsniveau ist hoch

„Insgesamt ist das technische Sicherheitsniveau im Bereich der Röntgendiagnostik hoch und kein Patient muss sich Sorgen machen, wenn eine Untersuchung ansteht“, so Schröer. Röntgengeräte müssen einwandfrei funktionieren, um die Belastung der Patientinnen und Patienten mit Röntgenstrahlung zu minimieren und Fehldiagnosen zu vermeiden. Laut Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der Geräte daher vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen der Anlage sowie wiederkehrend alle fünf Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Probleme an den Geräten betreffen vor allem Mängel an der Schutzausrüstung sowie an der Bildempfängertechnik.

Dentalbereich mit größtem Anteil

Die von den TÜV-Organisationen geprüften Röntgengeräte unterteilen sich in die Anwendungsbereiche Humanmedizin (2.970 Prüfungen), Dentalmedizin (9.111), Veterinärmedizin (984) und technische Anwendungen (2.776). Im TÜV-Röntgenreport sind Gerätetypen abgebildet, bei denen besonders häufig Mängel auftreten, um daraus Verbesserungsvorschläge für den Strahlenschutz abzuleiten. Die Mängel werden in die Kategorien „schwerwiegend“, „erheblich“ und „einfach/formal“ eingeteilt. Bei den humanmedizinischen Röntgengeräten sind 19 Prozent der im Jahr 2021 festgestellten Mängel als „schwerwiegend“ eingestuft worden. Ein Weiterbetrieb der Anlagen ist dann in der Regel nicht möglich. Schwerwiegende Mängel müssen behoben und die Geräte erneut geprüft werden. 75 Prozent der Mängel an humanmedizinischen Geräten waren der Kategorie „erheblich“ zuzuordnen. Die Beseitigung erheblicher Mängel kann von den Sachverständigen ohne erneuten Ortstermin bestätigt werden. Weitere 6 Prozent waren „einfache/formale“ Mängel.

Auch Mängel an PSA gefunden

Im Jahr 2021 wurden von den TÜV-Sachverständigen 2.970 Geräte für humanmedizinische Anwendungen geprüft und dabei insgesamt 795 Mängel festgestellt. Am weitesten verbreitet sind fest installierte Geräte. Bei den 958 geprüften sogenannten stationären Aufnahmeplätzen sind bei 74 Geräten (7,7 Prozent) Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen festgestellt worden. „Bei langjähriger Nutzung der Geräte können Kratzer, Knicke oder Schmutz die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigen. Diese so genannten Artefakte können im schlimmsten Fall zu Fehldiagnosen führen“, sagte Schröer. Bei 35 Geräten (3,7 Prozent) sind Mängel an der Persönlichen Schutzausrüstung festgestellt worden. So können beispielsweise als Folge von Alterung und unsachgemäßer Handhabung die Wirkung von Schutzschürzen beeinträchtigt werden. In der Norm DIN 6857-2 wird beschrieben, wie und wie oft man Schutzkleidung mit Hilfe von Röntgenstrahlung auf Unversehrtheit überprüfen soll. Der TÜV gibt zu bedenken, dass die Prüfung je nach vorhandener Röntgenanlage sehr umständlich durchzuführen sei und sehr viel Zeit bzw. Geld erfordere, wenn man die Prüfung extern durchführen lasse. Oft würden die Prüfungen zwar durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Die Sachverständigen könnten dann nicht mehr nachvollziehen, ob und wann die PSA überprüft wurde.

C-Bögen mit Mängeln

Neben fest installierten Geräten sind vor allem in Krankenhäusern mobile C-Bögen im Einsatz, die flexibel verwendet werden können. Anders als bei anderen Geräten werden die Röntgenbilder zwar dargestellt und gespeichert, aber nicht auf Folienmaterial ausgegeben. An den 739 geprüften C-Bögen haben die TÜV-Sachverständigen insgesamt 296 Mängel festgestellt. Bei 55 Geräten (7,4 Prozent) wurden Mängel am Bildwiedergabesystem gefunden. Schröer: „Da die Röntgenbilder beim C-Bogen in Echtzeit auf einem Bildschirm wiedergegeben werden, müssen die Monitore der Geräte in einwandfreiem Zustand sein.“ Der TÜV betont, dass in der neuen Sachverständigen-Richtlinie (SV-RL) gefordert werde, dass die Befundqualität bei wiederkehrenden Prüfungen mittels eines Testbildes nachgewiesen werde, auch wenn keine Abnahmeprüfung erforderlich war. Diese Vorschrift sei noch sehr neu und deshalb auch noch nicht bei allen Betreibern bekannt, da die SV-RL allein von den Sachverständigen kommuniziert werde und nicht durch ärztliche Stellen.

Daneben betont der TÜV, dass ein mobiler C-Bogen keinerlei Schutz vor Streustrahlung biete. Dieser Schutz müsse entsprechend zusätzlich geschaffen werden, zum Beispiel durch am OP-Tisch befestigte Bleilamellen, durch fahrbare Schutzkanzeln oder durch an der Decke hängende Strahlenschutzscheiben. Da es in einem Operationssaal keine standardisierten Strahlenschutzvorrichtungen gebe, müsse für jeden Saal und jedes Anwendungsgebiet ein individuell gestalteter Strahlenschutz konzipiert werden, was manchmal zu Fehlern in der Ausführung führe und durchaus auch Neuanlagen betreffen könne.

Mängel an den Patientenschutzmitteln

Die mit Abstand meisten Röntgengeräte sind in Zahnarztpraxen in Gebrauch. Unterschieden werden Dental-Tubus-Geräte, mit denen einzelne Zähne aufgenommen werden, und Panoramaschichtaufnahmegeräte für Röntgenbilder des gesamten Gebisses. Im Jahr 2021 wurden 5.358 Dental-Tubus-Geräte geprüft und dabei insgesamt 882 Mängel festgestellt. Die schlanken Geräte sind entweder mobil oder werden an Wand, Decke oder direkt am Behandlungsstuhl angebracht. An 353 Geräten haben die Sachverständigen Mängel an den Patientenschutzmitteln festgestellt (6,6 Prozent). In der Regel fehlt der vorgeschriebene Schilddrüsenschutzschild, den Patienten bei der Röntgenaufnahme unter dem Kinn festhalten müssen, oder andere Patientenschutzmittel. Darüber hinaus wurden 3.753 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft und insgesamt 572 Mängel festgestellt. Bei 58 Geräten (1,5 Prozent) sind Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen entdeckt worden, die wie bei den humanmedizinischen Geräten zu Artefakten auf den Röntgenbildern führen können.

Wichtige Prüfung vor Ort

Nicht gesondert behandelt werden im TÜV-Röntgenreport Geräte für Mammografie und Hochdosisgeräte für Computertomografie (CT) und Strahlentherapien, da die Mängelquoten hier sehr niedrig sind. Bei 300 Prüfungen von CT-Geräten im Jahr 2021 sind nur 18 Mängel festgestellt worden. In zwei Fällen waren die Mängel allerdings schwerwiegend, da der bauliche Strahlenschutz für die Anlagen nicht ausreichend war und bei zwei Anlagen, die interventionell genutzt wurden, fehlten Abnahmeprotokolle der Monitore im CT-Raum. „Viele Mängel können nur durch eine Prüfung vor Ort entdeckt werden“, sagte Schröer. „Die Kombination aus regelmäßigen Wartungen und externen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige gewährleistet einen optimalen Schutz der Patienten, des medizinischen Personals und der Bevölkerung vor gesundheitsschädlicher Strahlung.“

Zusammenfassen resümiert der TÜV, dass sich bei Betrachtung aller human- und dentalmedizinisch genutzten Röntgeneinrichtungen zeige, dass die Mehrzahl der Mängel in die Kategorie 2 falle. Kategorie 2 beschreibe „erhebliche Mängel“, die keine erneute Prüfung nach sich ziehen, deren Behebung aber der zuständigen Behörde bestätigt werden müsse. Eine Mehrzahl sei auf kürzlich veröffentlichte gesetzliche und normative Änderungen zurückzuführen.

Quelle: TÜV

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