Medizinische Versorgung von Flüchtlingen

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Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, kommen häufig aus Ländern mit unzureichender Versorgung. Während der Flucht waren sie zusätzlich gesundheitlichen Belastungen und unzureichenden Verhältnissen ausgesetzt.
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Nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden Krankenkassen verpflichtet, die Behandlung von Empfängern von Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmen.

  Die Zahl der Asylsuchenden, die aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen beziehungsweise Verfolgung in ihren Herkunftsstaaten in Deutschland Schutz suchen, hat stark zugenommen und wird voraussichtlich auch in diesem Jahr weiter steigen. Hinzu kommen Personen aus den Westbalkanstaaten, die sich trotz geringer Aussichten auf Asylanerkennung einen gewissen Zeitraum in Deutschland aufhalten werden. Die Aufnahme einer so großen Anzahl an Menschen in kurzer Zeit und ihre gesundheitliche Versorgung stellt das deutsche Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, kommen häufig aus Ländern mit unzureichender Versorgung. Während der Flucht waren sie zusätzlich gesundheitlichen Belastungen und unzureichenden Verhältnissen ausgesetzt. In Deutschland werden sie dann häufig zunächst in Zelten untergebracht, die nicht beheizbar sind.
Nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden Krankenkassen verpflichtet, die Behandlung von Empfängern von Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmen und eine Gesundheitskarte für Asylbegehrende auszugeben, wenn sie durch die zuständige Behörde dazu aufgefordert werden. Die Krankenkassen werden dadurch allerdings nicht zusätzlich belastet, weil ihnen die Länder oder Kommunen die anfallenden Kosten für die Behandlung und Verwaltung erstatten.
In Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen gibt es die Karte bereits seit längerem. In Berlin und Schleswig-Holstein wurde sie zu Jahresbeginn eingeführt. Die Regelung hat nicht zu einem Ausgabenanstieg in den Kommunen geführt, wie viele zunächst befürchtet hatten. „Studien zeigen, dass der direkte Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung kostengünstiger und zugleich menschenwürdiger ist“, erklärte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeinck. Sie fordert allerdings, dass der Bund zur Entlastung der Kommunen Kosten übernehmen muss: „Denn in der Tat handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium erklärte, dass inzwischen 18 Kommunen in NRW den Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge erklärt haben.
Allerdings sollen Asylbegehrende auch künftig nur Anspruch auf einen eingeschränkten Leistungskatalog haben. Danach haben Flüchtlinge nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen für werdende Mütter und Wöchnerinnen. In diesem Rahmen sind Arznei- und Verbandmittel sowie sonstige zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder deren Folgen erforderliche Leistungen zu gewähren. Eine Zuzahlungspflicht bei Verordnungen von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln besteht nicht. Ein Anspruch auf Psychotherapie, Vorsorgekuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen besteht in der Regel ebenfalls nicht beziehungsweise kann nur im Einzelfall nach Begutachtung bewilligt werden.###more###
Weiterer Handlungsbedarf besteht unter anderem im Bereich der stationären Versorgung. In einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium klagte die Deutsche Krankenhausgesellschaft über Probleme der Kliniken bei der Erstattung der Behandlungskosten für Flüchtlinge durch die Länder. So sei es problematisch, dass Krankenhäuser Vergütungsabschläge von bis zu 65 Prozent drohen, wenn sie mehr Patienten behandeln, als in dem mit den Krankenkassen ausgehandelten Jahresbudget vorgesehen ist. Diese Grenze ist für viele Häuser wegen des Flüchtlingsstroms kaum zu halten. Flüchtlinge mit Gesundheitsberufen werden dringend gesucht. Darauf wies der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland (DVTA) hin. Der DVTA hat unter anderem gegenüber dem Bundesarbeitsministerium seine Bereitschaft bekundet, sich aktiv und kooperierend in diesen Prozess und die Netzwerke einzubringen, unter anderem mit Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung im Rahmen von Anerkennungsverfahren, bei der Suche nach Praktikumsplätzen, als Ansprechpartner für Arbeitgeber und der Auslotung weiterer Kooperationsmöglichkeiten.

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