COVID-19: Patienten mit aktiver Krebserkrankung testen

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
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Coronavirus - Krebspatienten
Patientinnen und Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen müssen gegebenenfalls einen schwereren Verlauf bei Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 befürchten. trueffelpix.com – stock.adobe.com
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Patientinnen und -patienten mit Blut- und Krebserkrankungen müssen in einem ganz besonderen Maß vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geschützt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie fordert die breite und wiederholte Testung von Krebspatientinnen und –patienten mit Infektsymptomatik auf SARS-CoV-2.

Das Dilemma ist groß: Die Angst vor einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 darf die lebensnotwendige Behandlung einer Krebserkrankung nicht verhindern, aber ein bereits infizierter Krebspatient oder -patientin soll auch nicht zusätzlich durch Komplikationen von COVID-19 gefährdet werden – und eine gesamte Praxis oder Station anstecken. Ein Weg zu mehr Sicherheit ist die breite und wiederholte Testung aller Patientinnen und Patienten, die sich derzeit einer Krebstherapie unterziehen müssen.

Patientinnen und Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen müssen gegebenenfalls einen schwereren Verlauf bei Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 befürchten. Das konkrete individuelle Risiko hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab. Besonders gefährdet sind Patienten und Patientinnen mit einem geschwächten Immunsystem durch Leukämien, Lymphomen bei aktiver Erkrankung, einer niedrigen Zahl weißer Blutkörperchen, niedrigen Immunglobulinwerten, langdauernder Unterdrückung des Immunsystems, zum Beispiel durch Steroide oder allogene Stammzelltransplantation und anderen zellulären Therapien. Wie differenziert das Vorgehen bei den Krebspatientinnen und -patienten sein muss, zeigen die aktuellen Empfehlungen der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. zu 50 verschiedenen Krankheitsbildern.

Infektionsvorbeugung im Alltag

Prof. Dr. med. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie der Universitätsmedizin Göttingen, macht deutlich, dass Patientinnen und -patienten mit Blut- und Krebserkrankungen als Zugehörige zu einer Risikogruppe in einem ganz besonderen Maß vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geschützt werden müssen. In diesem Zusammenhang hebt er die Bedeutung der Infektionsvorbeugung im Alltag hervor: „Die wichtigsten Maßnahmen sind hygienische Händedesinfektion, Einhalten von einem möglichst zwei Meter großen Abstand zu anderen Personen und die Eingrenzung der sozialen Kontakte. Patientinnen und Patienten, die aktuell eine immunsuppressive Therapie erhalten beziehungsweise aktuell unter einer unkontrollierten Krebserkrankung leiden, empfehlen wir besondere Vorsicht.“

In diesem Zusammenhang fordert Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Vorsitzender der DGHO und Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik II des Universitätsklinikums Würzburg, die breite und wiederholte Testung von Krebspatientinnen und -patienten mit Infektsymptomatik auf SARS-CoV-2 und weist auf ein Dilemma hin: „Die Angst vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 darf die erforderliche Behandlung einer Krebserkrankung nicht verhindern, aber ein infizierter Krebspatient oder -patientin soll auch nicht zusätzlich durch Komplikationen von COVID-19 gefährdet werden – und eine gesamte Praxis oder Station anstecken.“ Bei einem negativen Testergebnis ist es notwendig, den Test nach sieben Tagen zu wiederholen. „Durch eine breite und wiederholte Testung von Patientinnen und Patienten, die sich einer Krebstherapie unterziehen müssen, gewinnen wir deutlich mehr Sicherheit“, so Einsele weiter.

Onkopedia-Leitlinie Coronavirus-Infektion

Vor dem Hintergrund der bestehenden Schutzmaßnahmen auch in Einrichtungen des Gesundheitssystems muss aus Sicht der DGHO ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der Versorgung von Patientinnen und -patienten gelegt werden. Auch angesichts von Schutzmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung muss die unmittelbare, qualitätsgesicherte Versorgung der Patientinnen und –patienten sichergestellt werden, insbesondere bei aktiven und lebensbedrohlichen Erkrankungen, bei kurativen Therapien, bei hohem Rezidivrisiko und bei belastenden Symptomen. Das betrifft die gesamte Versorgungskette von der Diagnostik über alle Formen der Therapie (Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie, supportive Therapie, Symptomlinderung) bis zur Rehabilitation.

Darüber hinaus bekräftigt Trümper, dass „wir alles daransetzen, dass Patientinnen und Patienten mit Tumorerkrankungen, besonders bei einer lebensbedrohlichen Krebskrankheit, auch weiterhin die bestmögliche Behandlung bekommen.“ In diesem Zusammenhang weist Trümper auf die Onkopedia-Leitlinie Coronavirus-Infektion (COVID-19) bei Patientinnen und Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen hin. Diese wird regelmäßig aktualisiert und bildet den Stand des medizinischen Wissens ab.


Quelle: DGHO, 02.04.2020

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