Worauf sollte man bei Nahrungsergänzungsmitteln achten?

BVL gibt Tipps
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Nahrungsergänzungsmittel
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Das BVL gibt Tipps für einen sorgsamen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln und für den sicheren Einkauf – vor allem im Internet, in dem es vor Angeboten nur so wimmelt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln geraten. Für Bevölkerungsgruppen mit Nährstoffdefiziten können sie zwar eine sinnvolle Ergänzung sein, doch die Devise „viel hilft viel“ ist gerade bei gesunden Menschen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren, unangebracht. Sie brauchen in der Regel gar keine Nahrungsergänzungsmittel. Für manche Bevölkerungsgruppen, die einige Nährstoffe wie Vitamin D, Calcium, Folsäure oder Jod nicht in ausreichender Menge über die Nahrung aufnehmen oder einen erhöhten Bedarf haben, kann eine Nahrungsergänzung mit Vitamin- oder Mineralstoffpräparaten allerdings durchaus sinnvoll sein. Doch wer Nahrungsergänzungsmittel kauft, sollte dabei vor allem im Onlinehandel einige wichtige Punkte beachten.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Nahrungsergänzungsmittel sind laut BVL Lebensmittel und dürfen nur in kleinen Portionsgrößen wie Kapseln, Pastillen oder Flüssigampullen angeboten werden. Dadurch ähneln sie mitunter äußerlich Arzneimitteln. Anders als diese, seien Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel aber nicht dazu geeignet, Krankheiten zu therapieren. Das bedeute ebenfalls, dass Nahrungsergänzungsmittel weder wie Arzneimittel aufgemacht, noch mit Aussagen beworben werden dürfen, die darauf abzielen, Krankheiten zu lindern, zu beseitigen oder zu verhüten, so das BVL.

Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln

Das BVL rät zudem dazu, sich vor dem Kauf über unbekannte Zutaten zu informieren, wenn man Nahrungsergänzungsmittel einnehmen will. Vor unrealistischen Erfolgsversprechen sollte man sich ebenso in Acht nehmen, wie vor vagen Verzehrsempfehlungen. Ebenfalls zu beachten seien mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Daher sollte man sich vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln den fachlichen Rat eines Arztes oder Apothekers einholen.

Bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden, sei zudem Vorsicht angebracht. Das gelte auch bei „Erfahrungsberichten“ aus Diskussionsforen und Chatrooms, da sie sich häufig als getarnte Werbung entpuppten. Wer Nahrungsergänzungsmittel bei Onlinehändlern kaufe, sollte das nur bei solchen Anbietern tun, die bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert sind. Man erkenne sie beispielsweise an den Gütesiegeln der Initiative D21. Wer bei Versandapotheken bestellt, sollte sich imVersandhandels-Register informieren, ob diese dort auch registriert sind. Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland könnten zudem unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel gelten. Eine Einfuhr sei dann verboten. Der Zoll könnte die Ware beschlagnahmen und dem Besteller drohe zusätzlich eine Anzeige.

Nahrungsergänzungsmittel müssen beim BVL angezeigt werden

Der Hersteller beziehungsweise der Inverkehrbringer oder der Importeur eines Nahrungsergänzungsmittels sei dafür verantwortlich, dass es sicher ist, dass es den Anforderungen des Lebensmittelrechts vollumfänglich entspricht und dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch seine Aufmachung und Werbung getäuscht werden, betont das BVL. Werde ein neues Produkt in Verkehr gebracht, müsse dieses beim BVL angezeigt werden. Das BVL leite solche Anzeigen unverzüglich an die obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer weiter, die für die Kontrolle des jeweiligen Herstellers, Inverkehrbringers oder Importeurs zuständig sind.

Als zulässige Inhaltsstoffe seien in Nahrungsergänzungsmitteln bislang fast ausschließlich Vitamine und Mineralstoffe rechtlich speziell geregelt. Für alle weiteren Stoffe wie Pflanzen oder Pflanzenextrakte fehlten bis auf wenige Ausnahmen derartige Regelungen. Das BVL erarbeite daher gemeinsam mit Behördenvertretern und externen Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die sogenannten Stofflisten. Als Orientierungshilfen enthalten sie Informationen und Empfehlungen zur Einstufung und Verwendung dieser Stoffe. Die Pflanzenliste mit circa 900 Einträgen, die Pilzliste mit circa 300 Einträgen sowie ein Vorwort zu diesen Listen können hier heruntergeladen werden. Eine Algenliste mit circa 80 Einträgen soll in Kürze folgen.

Quelle: BVL

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