Qualitätsdefizite bei Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten

Krankenhaus-Report 2024
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Anlässlich der Vorstellung des Krankenhausreports 2024 weist der AOK-Bundesverband auf anhaltende Qualitätsprobleme bei der Behandlung von Krebs- und Notfallpatienten hin.

Angesichts anhaltender Qualitätsdefizite bei der Behandlung von Krebs- und Notfallpatienten hat der AOK-Bundesverband an Bund und Länder appelliert, das Ziel einer Bündelung bestimmter spezieller und anspruchsvoller Behandlungen in den dafür am besten geeigneten Kliniken mit der anstehenden Krankenhausreform konsequent umzusetzen. Die Strukturreform zur Verbesserung der Behandlungsqualität dürfe nicht von der Finanzierungsreform entkoppelt werden, warnte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2024 zum Thema „Strukturreform“.

Sonst drohe das Gesetz zu einer „teuren leeren Hülle ohne positive Effekte für die Versorgung der Patientinnen und Patienten“ zu werden. Auch die Finanzierungsreform sei angesichts andauernder Fallzahleinbrüche und einer sinkenden Auslastung der Krankenhäuser dringend erforderlich. Die geplante Vorhaltefinanzierung müsse aber unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle erfolgen und sich am Bedarf der Bevölkerung ausrichten.

Aktuell drohe bei der Umsetzung der Krankenhausreform eine „Entkopplung der Strukturreform von der Finanzierungsreform“, warnte Reimann. „Die verbindliche Definition der Leistungsgruppen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt in Rechtsverordnungen geregelt werden. Die Vorgaben, welche Klinik in Zukunft welche Leistungen erbringen darf, würden damit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.“ Gleichzeitig werde „in bewährter Manier das Geld weiter per Gießkanne auf die Kliniken verteilt“ – zum Beispiel über die Refinanzierung der Tariferhöhungen. Dadurch würden „immer weiter ineffiziente Krankenhausabteilungen mit schlechten Qualitätsergebnissen finanziert, die wir eigentlich gar nicht mehr brauchen und auch nicht mehr wollen“, so Reimann. „Das verursacht nicht nur viel Leid bei den Patientinnen und Patienten, die von schlechten Behandlungsergebnissen betroffen sind, sondern auch hohe Folgekosten für die Beitragszahlenden.“   

Die im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass sie im Erkrankungsfall bestmöglich behandelt werden. „Um das zu erreichen, sollten die Länder beispielsweise verpflichtet werden, Versorgungsaufträge nur an diejenigen Krankenhäuser zu vergeben, die die entsprechenden Mindestvorhaltezahlen erreichen. Auf diese Weise bleiben Versorgungsaufträge und Vorhaltefinanzierung eng miteinander verbunden“, forderte Reimann. Solche strikten Vorgaben fehlten aber weitgehend im aktuell vorliegenden Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz oder sie würden durch Forderungen nach umfassenden Ausnahmeregelungen für die Länder infrage gestellt.

Mindestfallzahlen sollten bundesweit verbindlich sein

Für eine rasche Umsetzung der Rechtsverordnungen zur exakten Definition der Leistungsgruppen sprach sich auch Prof. Jochen Schmitt vom Universitätsklinikum Dresden aus: „Die Leistungsgruppen können eine entscheidende Verbesserung für die Patientenversorgung bringen, wenn sie ausreichende Qualitätsvorgaben beinhalten.“ Mindestfallzahlen und Qualitätsvoraussetzungen sollten für alle Länder verbindlich sein.

Mangelnde Konzentration bei Brustkrebsoperationen

Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass 2022 in 95 an der Brustkrebsversorgung beteiligten Krankenhäusern (18,0 Prozent) weniger als 25 Brustkrebsfälle operiert wurden. „Das bedeutet, dass etwa alle zwei Wochen ein solcher Eingriff stattfand. Bei solchen Fallzahlen kann man nicht davon ausgehen, dass es in diesen Kliniken ein routiniertes Behandlungsteam oder gar eine eingespielte Prozesskette gibt“, erläuterte Christian Günster, Leiter der Qualitäts- und Versorgungsforschung im WIdO.

Laut der Auswertung verfügten 2022 zudem 40 Prozent der an der Versorgung von Brustkrebsfällen beteiligten deutschen Kliniken nicht über ein Zertifikat der Deutschen Krebsgesellschaft oder über eine vergleichbare Zertifizierung. Diese Krankenhäuser operierten etwa 13 Prozent der Brustkrebsfälle. „Somit wurden mehr als 9.000 Frauen mit Brustkrebs in Krankenhäusern behandelt, die dafür nicht optimal aufgestellt sind“, betonte Günster.

Das Innovationsfonds-Projekt „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ hatte 2022 belegt, dass es einen Überlebensvorteil von 20 Prozent für Patientinnen mit Brustkrebs gibt, die in DKG-zertifizierten Zentren behandelt werden. „Glücklicherweise ist bei der Brustkrebsversorgung in den letzten Jahren eine gewisse Konzentration erkennbar. Auch die 2024 neu eingeführte Mindestmenge für Brustkrebs-OPs wird sicherlich Fortschritte bringen“, so Günster.

Mehr als 9.000 Herzinfarkte nicht optimal versorgt

Der Krankenhaus-Report beleuchtet auch Qualitätsprobleme in der Notfallversorgung. So zeige eine aktuelle Auswertung, dass nach wie vor viele Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt nicht optimal versorgt werden, weil sie in Kliniken ohne Herzkatheterlabor eingeliefert werden. Von den rund 191.000 Herzinfarktfällen im Jahr 2022 in Deutschland wurden 4,9 Prozent in Kliniken behandelt, die über kein Katheterlabor verfügten. Das Problem betraf somit rund 9.400 Herzinfarktbehandlungen. Besonders ausgeprägt war das Problem der nicht adäquaten Herzinfarktversorgung in den 368 Kliniken, die 2022 weniger als 25 Fälle behandelten. Nur jede fünfte Klinik in dieser Gruppe verfügte über ein Herzkatheterlabor. Bei schweren Herzinfarkten sollte aber möglichst innerhalb von 90 Minuten eine Herzkatheterbehandlung erfolgen.

Die Auswertung für den Krankenhaus-Report zeigt große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Während im Saarland jeder neunte Herzinfarktfall in einer Klinik ohne Herzkatheterlabor behandelt wurde, sind in Hamburg fast alle betroffenen Patientinnen und Patienten in eine Klinik mit Herzkatheterlabor eingewiesen worden.

Fallzahlrückgang erhöht wirtschaftlichen Druck

Eine aktuelle Analyse des WIdO zur jüngsten Entwicklung der Fallzahlen verdeutliche, dass die Reform auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich sei. So wurden 2023 in deutschen Krankenhäusern knapp 14 Prozent weniger somatische Fälle behandelt als im Vergleichsjahr 2019. Besonders groß war der Einbruch bei den sogenannten ambulant-sensitiven Diagnosen – also bei Erkrankungen, die nicht zwingend im Krankenhaus behandelt werden müssten. Hier lagen die Fallzahlen auch 2023 erneut deutlich niedriger als 2019, nämlich um 20 Prozent. Der Einbruch war damit ungefähr so groß wie im ersten „Pandemie-Jahr“ 2020 und nur etwas niedriger als in den Jahren 2021 und 2022. „Hier hat die Pandemie offenbar die gebotene stärkere Ambulantisierung von Leistungen bereits befördert. Auf jeden Fall zeigen sich in diesen Daten sehr deutlich die großen Ambulantisierungs-Potenziale für die Zukunft“, so Prof. Jochen Schmitt.

Neues Simulationsmodell

Schmitt wies auf ein neues Simulationsmodell hin, dass Mitglieder der Regierungskommission zur Krankenhausreform gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband entwickelt haben. Es berücksichtige Qualität, Leistungsfähigkeit und Erreichbarkeit von Krankenhausstandorten und zeige, welche Klinikabteilungen für welche Erkrankung in der jeweiligen Region benötigt werden und im Sinne des Daseinsvorsorge von den Ländern gestützt werden sollten.

AOK-Vorständin Reimann kritisierte erneut, dass die Hälfte der Kosten für den Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft von der GKV und damit von den Mitgliedern und Arbeitgebenden gestemmt werden soll – ohne Einbeziehung des Bundes oder der Privatversicherten. „Das ist nicht nur grob unfair gegenüber den Beitragszahlenden, sondern widerspricht auch den geltenden Regeln für die Krankenhausfinanzierung“, betonte Reimann.

Quelle: AOK

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