Auf der Metaebene mit anderen Denkenden lernen

Weiterbildung Praxisanleitung und jährliche Pflichtfortbildungen für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
DIW-MTA
Titelbild zu den Weiterbildungsangeboten des DIW-MTA für Praxisanleiter/-innen
© cacaroot/stock.adobe.com
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Das Denken lernen wir, indem wir auf das achten, was es zu bedenken gibt“ (Heidegger, 1954). Diese schönen und wohl wahren Worte lassen sich auch auf die neue Ausbildung zur Praxisanleitung transferieren.

Haben die Kolleginnen und Kollegen in vielen Fällen bisher ausschließlich, wenn auch wertvolle praktische Erfahrungen in ihrer Ausübung als Praxisanleitung gesammelt und nach besten Gewissen und Können ihre Tätigkeit ausgeübt, erweitert sich nun der Kopf der Denkerinnen und Denker.

Mit dem Inkrafttreten des neuen MTB-Gesetzes am 1. Januar 2023 sind nach dem § 20 MTBG in der praktischen Ausbildung der medizinisch-technischen Berufsgruppen erstmalig qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zwingend erforderlich, um den Lernerfolg der Aus- und Weiterzubildenden zu gewährleisten. Jede Einrichtung, die aktiv an der Aus- und Weiterbildung von Auszubildenden beteiligt ist, ist nun gefordert, mindestens zwei ausgebildete Praxisanleiter/-innen zu beschäftigen. Damit gibt sich der Gesetzesgeber jedoch nicht zufrieden, sondern schreibt in dem neuen Berufegesetz fest, dass alle Praxisanleiter/-innen sich jährlich verpflichtend weiterbilden müssen. Diese gesetzliche Regelung betrifft sowohl die neu nach der 300-stündigen Weiterbildung ausgebildeten Praxisanleiter/-innen als auch die Praxisanleiter/-innen, die über den sogenannten Bestandsschutz, aber im Zweifel über keine Weiterbildung in diesem Bereich verfügen.

Um hier auf Heideggers Worte zurückzukommen: Es sind nun mit einer fundierten theoretisch-praktischen Weiterbildung zur Praxisanleitung sowie mit den Auffrischungskursen weitere Denkerinnen und Denker als man selbst beteiligt. So werden zum Beispiel innerhalb der am DIW-MTA angebotenen 300-stündigen Weiterbildung Hospitationen durchgeführt, die dann in dem Kurs Case Studies besprochen werden: Richtige Fallarbeit mit vielen denkenden Köpfen, ob Dozenten und Dozentinnen oder andere Hospitantinnen/Hospitanten, alle geben Rückmeldung zu dem, was noch zu bedenken ist. Das erweitert den eigenen Horizont ungemein und schafft auch für die Kolleginnen und Kollegen Entlastung.

Aber auch die in dieser Weiterbildung integrierten Module, zum Beispiel „In der Rolle als Praxisanleitung Beziehungen gestalten“ oder „Reflektiert lernen und lehren in der beruflichen Praxis“, geben Aufschluss darüber, was jenseits des eigenen Handlungsspielraums noch möglich ist und wie ich selbst über meine Tätigkeit als Praxisanleitende denke: Was ist mein pädagogisches Selbstverständnis? Wie sehe ich Lernen und wie habe ich bisher Lernprozesse mit Lernbeteiligten gestaltet? Eher passiv oder aktiv? Das meint Heidegger, ein reflektiertes Denken auf Metaebene und dazu brauchen wir auch andere denkende Köpfe, einfach im Austausch bleiben.

Mit der neuen gesetzlichen Grundlage werden den Praxisanleitenden auch weitere Funktionen zuteil, die bisher noch nicht geleistet wurden. So sind Praxisanleiter/-innen nach der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beispielsweise zukünftig dazu angehalten, an den staatlichen Abschlussprüfungen (praktische Prüfungen) als Fachprüferinnen/-prüfer mitzuwirken oder den Lernerfolg der Auszubildenden vorab korrekt zu dokumentieren. Hier besteht – gerade für die Praxisanleiter/-innen mit Bestandsschutz – zum Teil noch Weiterbildungsbedarf, der durch die jährlichen Pflichtfortbildungen abgedeckt werden kann.

 

Vorgeschrieben sind laut MTBG kontinuierliche berufspädagogische Fortbildungen mit einem Umfang von 24 Stunden pro Jahr. Durch landesrechtliche Regelungen kann die Dauer auf drei Jahre verlängert werden, beziehungsweise sind dann 72 Stunden berufspädagogische Pflichtfortbildungen in drei Jahren nachzuweisen. Einige Bundesländer – beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Berlin – haben zudem Handreichungen zur Weiterbildung der medizinisch-technischen Berufsgruppen im Bereich der Praxisanleitung sowie den Pflichtfortbildungen erlassen, in denen die Struktur der Weiterbildungsangebote definiert wird. Konkret heißt es zum Beispiel für das Land Berlin, dass die 300-stündige Ausbildung zur Praxisanleitung maximal 25 Prozent online durchgeführt werden darf. Bei den Pflichtfortbildungen dürfen maximal acht von den 24 Stunden online unterrichtet werden. Noch nicht alle Bundesländer haben Handreichungen erlassen, sodass Praxisanleiter/-innen sich nach den Vorgaben ihres jeweiligen Bundeslandes richten müssen.

Hinzuweisen sei an dieser Stelle noch, dass nur die Angehörigen der medizinisch-technischen Berufsgruppen als Praxisanleiter/-innen für angehende MT fungieren können. Andere Berufsgruppen wie beispielsweise BTA, CTA oder MFA dürfen dieser Tätigkeit für angehende MT nicht nachkommen.

 

Auffrischungskurse Praxisanleitung am DIW-MTA

Im kommenden Jahr bietet das DIW-MTA unter anderem einen 24-stündigen Auffrischungskurs nur für MTL an, um auf die spezifischen Bedürfnisse der Kollegen und Kolleginnen bei der Dokumentation von Lernergebnissen und Lernerfolgen sowie die Vorbereitung auf das Examen erarbeiten zu können. Der 24-stündige Kurs findet in Präsenz in Berlin statt, um allen teilnehmenden Praxisanleiter/-innen ein rechtssicheres Seminar zu bieten, das in allen Bundesländern anerkannt wird. Der Auffrischungskurs findet vom 8. Juli 2024–10. Juli 2024 statt und kostet 300 Euro (DIW-MTA-Mitglieder). Die Anmeldung ist bereits über unsere Kommunikationsplattform Stud.IP möglich. Weitere berufspädagogische Pflichtfortbildungen für Praxisanleitungen finden sich bereits in Planung und werden zeitnah veröffentlicht.

Weiterbildung Praxisanleitung – auch für Personen mit Bestandsschutz empfehlenswert

Der Einstieg in die Weiterbildung Praxisanleitung ist jederzeit möglich und bietet auch für Personen, die zwar über Bestandsschutz, aber über keine Weiterbildung in diesem Bereich verfügen, die Möglichkeit, von der Pike auf die Kompetenzen zu erlernen, die für eine erfolgreiche Anleitung von Auszubildenden nötig sind.

Weitere Informationen rund um die 300-stündige Weiterbildung Praxisanleitung am DIW-MTA finden Sie auf unserer Internetseite oder im persönlichen Gespräch während unserer Sprechzeiten.

Literatur

Heidegger M (1954): Gesamtausgabe. I Abteilung: Veröffentlichte Schriften 1910–1976. Band 8, Was heißt denken? Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann.

 

Entnommen aus MT im Dialog 12/2023

Das DIW-MTA-Team wünscht allen Leserinnen und Lesern fröhliche Weihnachtstage und einen guten Start in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2024! Wir freuen uns darauf, Sie auch im kommenden Jahr wieder in unseren Weiterbildungskursen begrüßen zu dürfen!

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