Zweitmeinung bei Operationen: Entscheidungshilfen für Patienten

IQWiG
Kli
Zweitmeinung
Bei den vom gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren erfassten Operationen hat sich gezeigt, dass Ärzte sehr unterschiedlich beraten. megaflopp - Fotolia
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Mit sechs neuen Entscheidungshilfen unterstützt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung über bestimmte, nicht eilige Operationen.

Vier bereits 2018 veröffentlichte Entscheidungshilfen richten sich an Frauen, denen eine Entfernung der Gebärmutter empfohlen wird. Zwei weitere sind vor allem für Eltern gedacht, deren Kindern eine Mandeloperation nahegelegt wird. Diese beiden Entscheidungshilfen hat das Institut jetzt publiziert. Sie sind auch als druckfertige PDF verfügbar.

Hintergrund dieser Entscheidungshilfen sind zwei Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das IQWiG. Der G-BA hat Ende 2018 eine Richtlinie zur Umsetzung des in § 27b SGB V festgelegten Zweitmeinungsverfahrens beschlossen. Danach müssen Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte planbare Operationen empfehlen, alle Patientinnen und Patienten auf ihr Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einem unabhängigen, besonders qualifizierten Facharzt oder einer -ärztin besprechen zu können. Gebärmutterentfernung und Mandeloperation sind die beiden ersten Eingriffe, für die das Zweitmeinungsverfahren gilt.

Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist aber keine der Alternativen ideal, jede hat ihre Vor- und Nachteile. Dann hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, welche die beste Wahl ist.

Informationen zu Zweitmeinungsverfahren

Bei den vom gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren erfassten Operationen hat sich zudem gezeigt, dass Ärzte sehr unterschiedlich beraten: Die einen raten schnell zu einer Operation, die anderen halten sich zurück. Das Zweitmeinungsverfahren soll sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.

Wenn eine der Operationen empfohlen wird, muss die Ärztin oder der Arzt in Zukunft normalerweise mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff auf das Recht auf eine zweite Meinung hinweisen. Die Spezialisten für die zweite Meinung müssen eine besondere Qualifikation vorweisen. Sie dürfen zudem nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten wie der erste Arzt oder die Ärztin. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll.

Zur Unterstützung des Verfahrens hat das IQWiG im Auftrag des G-BA auf Gesundheitsinformation.de einen eigenen Bereich veröffentlicht, der grundlegende Informationen zu Zweitmeinungsverfahren zusammenfasst.

Alternativen zu einer Operation

Vor allem aber finden Patientinnen und Patienten hier auch Informationen zu Alternativen zu einer Operation. „Auch wenn das Zweitmeinungsverfahren hinter diesen Aufträgen steht, wäre es natürlich sinnvoll, unsere Entscheidungshilfen schon bei der ‚ersten‘ Meinung zu berücksichtigen“, sagt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG.

Alle sechs Entscheidungshilfen sind als druckfertiges PDF gestaltet und können von Patienten und Arztpraxen in beliebiger Stückzahl ausgedruckt werden. Das Institut hat auf seiner Website Gesundheitsinformation.de eine zentrale Zugangsseite eingerichtet, wo Nutzerinnen und Nutzer Informationen zum Zweitmeinungsverfahren finden. Wenn das Verfahren in Zukunft auf weitere Operationen erweitert wird, wird diese Seite ergänzt.

Weitere Informationen

Entscheidungshilfen zur Gebärmutterentfernung hier

Entscheidungshilfen zu Mandeloperationen hier


Quelle: IQWiG, 02.01.2019






Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige