ZNS-Telekonsil: Neues Angebot für Patienten

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ZNS-Telekonsil
Mithilfe des ZNS-Telekonsils können zum Beispiel Hausärzte durch den Einsatz spezieller Kommunikations-Software einen besonders qualifizierten ärztlichen Experten online konsultieren. xijian/iStockphoto
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Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Barmer starten zum 1. November ein neues telemedizinisches Programm - das "ZNS-Telekonsil" für die Versorgung von Patienten mit Demenz, Psychosen, Multipler Sklerose, Parkinson sowie Kopfschmerz.

"Ich freue mich, dass wir mit dem Telekonsil vorhandene Technik sinnvoll nutzen, um Patienten schneller versorgen und die Praxen entlasten zu können", sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. "Ich hoffe, dass viele unserer Mitglieder an dem Modell teilnehmen und die neuen Möglichkeiten nutzen – die Rahmenbedingungen schaffen dafür auch einen Anreiz."

Mithilfe des ZNS-Telekonsils können zum Beispiel Hausärzte durch den Einsatz spezieller Kommunikations-Software einen besonders qualifizierten ärztlichen Experten (Nervenarzt, Neurologe oder Psychiater) online konsultieren und um Unterstützung bitten – von der Diagnosestellung bis hin zu möglichen Therapiewegen. "Unklare Befunde lassen sich online mithilfe der fachärztlichen Expertise schnell klären und die Patienten gewinnen wertvolle Zeit für die Therapie. Wartezeiten auf einen regulären Facharzttermin oder lange Wege zum Spezialisten können mitunter entfallen", sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Nordrhein-Westfalen.

Das Online-Konsil entlastet außerdem die teilnehmenden Praxen, da die Experten ihre Empfehlungen geben können, ohne Patienten extra einbestellen zu müssen. "Mit dem ZNS-Konsil reagieren wir auch auf den starken Anstieg von neurologischen Erkrankungen", so Beckmann.

Bei einer entsprechenden Verdachtsdiagnose trägt der erstbehandelnde Arzt die Symptome des Patienten in standardisierte Formulare ein. Diese sind auf einer speziellen Online-Plattform abrufbar und wurden von den Berufsverbänden der Nervenärzte (BVDN), der Neurologen (BDN) und der Psychiater (BVDP) entwickelt. Der kontaktierte Facharzt kann dann online auf die Angaben, zum Beispiel auf Testergebnisse oder Röntgenaufnahmen, zugreifen und innerhalb weniger Tage auf demselben Weg seine Diagnostik- und Therapieempfehlungen geben. Die Daten werden dabei komplett verschlüsselt übertragen, sodass die Datensicherheit gewährleistet ist. Die Vertragspartner streben eine engmaschige Begleitung und Evaluation des ZNS-Konsils an.


Quelle: KV Nordrhein, 30.10.2018



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