Zahl der FSME-Fälle im Freistaat gestiegen

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Zecke Hubert Berberich - CC BY-SA 3
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wirbt angesichts einer neuen Höchstmarke bei der durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) für rechtzeitige Schutzimpfungen.

Huml betonte: "In diesem Jahr wurden bislang 189 FSME-Fälle in Bayern gemeldet. Das sind sieben Fälle mehr als im Vergleichszeitraum 2017 – und so viele Fälle wie noch nie seit Einführung der Meldepflicht 2001."

Die Ministerin betonte: "Wer sich gegen FSME impfen lässt, kann eine gefährliche Hirnhautentzündung verhindern. Aktuell ist aber in Bayern nur etwa ein Drittel der Schulanfänger gegen FSME geimpft. Für einen kompletten Impfschutz sind drei Impfungen innerhalb eines Jahres erforderlich. Wer jetzt beginnt, ist für die nächste Zeckensaison im Frühjahr gewappnet. Alle drei bis fünf Jahre bedarf es einer weiteren Impfung, um den Schutz aufrechtzuerhalten."

Bislang wurden zudem 2018 dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zufolge deutlich mehr Lyme-Borreliose-Erkrankungen bei Menschen in Bayern gemeldet als in den Jahren davor. Konkret wurden 4.469 Fälle bekannt – im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 2.989 Fälle (Meldewochen 1 bis 41).

Lyme-Borreliose kann mit Antibiotika behandelt werden

Huml erläuterte: "Lyme-Borreliose ist eine Infektionskrankheit, die auch Wochen nach dem Zeckenstich noch zu schmerzhaften Entzündungen zum Beispiel von Nerven oder Gelenken führen kann. Wichtig ist eine möglichst frühzeitige Diagnose, dann ist die Erkrankung gut behandelbar. Deshalb sollte bei Hinweisen darauf rasch ein Arzt aufgesucht werden."

Gut erkennbar ist die Lyme-Borreliose an der sogenannten Wanderröte, einer ringförmigen Rötung um die Zeckenstichstelle. Bisherigen Auswertungen bayerischer Meldezahlen zufolge sind etwa 97 Prozent der gemeldeten Fälle eine Wanderröte. Gegen die Lyme-Borreliose schützt keine Impfung, sie kann aber gut mit Antibiotika therapiert werden. Zudem ist es wichtig, Zecken möglichst schnell und mit einem dafür geeigneten Werkzeug zu entfernen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 21.10.2018



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