Wann muss wer warum operiert werden?

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
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Chirurgenkongress
Die Entscheidungen für oder gegen eine Operation werden grundsätzlich nach ausführlichen Gesprächen mit dem Patienten getroffen. Fotolia/Gina Sanders
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Experten erläuterten in München die Bedeutung der aus Amerika stammenden Initiative „Choosing wisley“ für die Chirurgie.

Die Ärzteinitiative „Klug entscheiden“ erarbeitet derzeit Empfehlungen gegen Über- oder Unterversorgung in der Medizin. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) engagiert sich nach eigenen Angaben schon seit vielen Jahren dafür, überflüssige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren konsequent zu vermeiden. Die Entscheidungen für oder gegen eine Operation werden grundsätzlich nach ausführlichen Gesprächen mit dem Patienten und gemeinsamem Abwägen getroffen. Daher halten sich die Chirurgen zunächst mit Empfehlungen im Rahmen der Initiative zurück. Auf einer Pressekonferenz während des 134. Kongresses der DGCH am 24. März in München erläuterten Experten, welche Bedeutung die aus Amerika stammende Initiative „Choosing wisley“ in der Chirurgie hat.

Die „Choosing Wisely“-Initiative wurde 2012 in den USA gestartet. Ziel war es, unnötige oder zu häufig durchgeführte Verfahren in der Medizin zu definieren. In Deutschland wurde die Initiative von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin unter dem Titel „Klug entscheiden“ und von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften unter dem Slogan „Gemeinsam klug entscheiden“ aufgegriffen und um den Aspekt der Unterversorgung erweitert: Seit einigen Monaten erarbeiten nun verschiedene deutsche Fachgesellschaften Top 5-Listen, welche Maßnahmen häufiger und welche seltener im Sinne des Patientenwohls angewandt werden sollten.

Routinemäßige Röntgenuntersuchungen

Das American College of Surgeons, der Verband der US-Chirurgen, hatte beispielsweise in seiner „Top 5-Liste“ der zu häufig durchgeführten Maßnahmen die routinemäßigen Röntgenuntersuchungen bei Beschwerden im Brustbereich oder die zu rasche Entscheidung für eine Computertomographie bei Verdacht auf Blinddarmentzündung bei Kindern angeführt. „Das sind Forderungen, die in Deutschland schon lange praktiziert werden“, sagt Prof.Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Er verweist auf die wissenschaftlichen Leitlinien, die auf Basis der evidenzbasierten Medizin bereits klare Empfehlungen enthalten.

„Die Leitlinien stellen einen gewissen Schutz vor einer Unter- wie auch Überversorgung dar“, betont Prof. Dr. med. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC). „Die To Do’s oder Don’t do’s werden in den Leitlinien sowohl in der Lang-, als auch in der Kurzversion deutlich herausgestellt und in den Patienteninformationen klar erläutert.“ Diese seien bekannt und sollten schon lange im klinischen Alltag praktiziert werden.

Keine Notwendigkeit für weitere Empfehlungen

Darüber hinaus sei es in der Chirurgie üblich, Fragen nach der Notwendigkeit und Nebenwirkung einer Untersuchung oder Behandlung bereits beim ersten Kontakt mit dem Patienten zu klären. „Wir informieren außerdem regelhaft über bestehende Alternativen und raten den Patienten, wenn sinnvoll, von einer Operation ab oder gegebenenfalls abzuwarten“, sagt der BDC-Präsident. Das Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung mit dem Patienten sollte schon lange im klinischen Alltag umgesetzt werden und ist in weiten Teilen der Chirurgie fest verankert. Dies sei mitentscheidend für den unverzichtbaren Vertrauensaufbau zwischen dem Patienten und „seinem“ Chirurgen.

Aus Sicht von DGCH und BDC sei es daher jetzt nicht angezeigt, parallel zu den Leitlinien weitere Empfehlungen zu benennen. „Die Chirurgen werden die derzeitige Entwicklung sorgfältig beobachten, warten jedoch mit eigenen Empfehlungen ab“, so Meyer.


Quelle: DGCH, 24.03.2017


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