Verzicht auf Gluten nur bei medizinischer Notwendigkeit

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Gluten kommt vorwiegend in Weizen, Gerste und Roggen vor. projectphotos
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Gluten, das sogenannte Klebereiweiß, ist ein Protein, das hauptsächlich in Weizen, Gerste und Roggen vorkommt. Nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung leidet unter Zöliakie und sollte auf Gluten verzichten, um schwere Darmentzündungen zu vermeiden.

„Mittlerweile gibt es ein großes Angebot an glutenfreien Produkten, doch Kinder sollten nur, wenn es medizinisch notwendig ist, zum Beispiel weil sie unter Zöliakie leiden, eine glutenfreie Diät einhalten. Wer sich ohne Grund glutenfrei ernährt, nimmt in der Regel weniger Ballaststoffe auf und verzehrt möglicherweise mehr Schadstoffe“, warnt Dr. Hermann Josef Kahl, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Glutenfreie Lebensmittel enthalten zudem häufig mehr Fett, Zucker und/oder Salz und weniger Vitamin B, Eisen, Folsäure und Spurenelemente als glutenhaltige Getreide- beziehungsweise Vollkornprodukte.

Eine aktuelle US-amerikanische Studie stellte bei Erwachsenen, die sich glutenfrei ernährten, erhöhte Werte für Blei, Quecksilber und Kadmium im Blut fest. Die Forscher erklärten dies damit, dass als Ersatz für Weizen oft mehr Reis verzehrt wird und bei dieser Diät häufiger Fisch und Schalentiere auf den Tisch kommen.
Über Nahrungsmittel wie Reis und Meerestiere gelangen Schwermetalle in den Körper und sammeln sich dort an.

„Wer aufgrund einer Zöliakie tatsächlich auf Gluten verzichten muss, sollte Ballaststoffe aus anderen Produkten als ausschließlich Reis zu sich nehmen. Hirse, Buchweizen, Amaranth oder Quinoa sowie Früchte, Gemüse und Nüsse sind dafür geeignet“, empfiehlt Kahl. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte bereits vor einigen Jahren davor gewarnt, dass über Reis und Reisprodukte relativ hohe Mengen anorganischer Arsenverbindungen aufgenommen werden können, die als krebsauslösend gelten.

Literatur:

Gastro News, Clin Gastroenterol Hepatol, HealthDay News, BfR


Quelle: BVKJ, 22.08.2018

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