Versicherte wollen Versorgungssicherheit

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Der BPI fordert den Gesetzgeber auf, den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Arzneimittelversorgung detaillierter zu fassen. Fotolia/Gina Sanders
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Für gut 40 Prozent der Erwachsenen in Deutschland wäre es ein Grund, ihre Kasse zu wechseln, wenn diese für ein Medikament zur Behandlung einer chronischen Erkrankung nur mit einem einzigen Hersteller einen Vertrag abgeschlossen hätte.

Wenn es um verlässliche Arzneimittelversorgung geht, ist mit den gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht zu spaßen. So ergab eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dass es für gut 40 Prozent der Erwachsenen in Deutschland ein Grund wäre ihre Kasse zu wechseln, wenn diese für ein Medikament zur Behandlung einer chronischen Erkrankung nur mit einem einzigen Hersteller einen Vertrag abgeschlossen hätte. „Das Ergebnis der Befragung ist ein Warnschuss in Richtung Kassen“, so BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

„Pfennigfuchserei zulasten der Versorgungssicherheit zahlt sich nicht aus“, so Henning Fahrenkamp. „Im Gegenteil: sie macht den Versicherten Sorgen.“ Laut Umfrage wären fast 60 Prozent der Erwachsenen in Deutschland verunsichert, wenn ihre Krankenkasse lediglich einen einzigen Liefervertrag für Medikamente gegen chronische Erkrankungen wie Diabetes abgeschlossen hätte. Für 40 Prozent der Befragten wäre dieses Szenario sogar ein triftiger Grund, ihre Krankenkasse zu wechseln.

Tatsächlich sind dem BPI zufolge solche Rabattverträge längst Realität. Es könne zu Lieferengpässen kommen, wenn Krankenkassen sich aus Kostengründen nur an einen Hersteller binden. Könne dieser aus technischen Gründen nämlich einmal nicht oder nicht rechtzeitig liefern, bekäme der Patient in der Apotheke nicht mehr sein gewohntes Arzneimittel ausgehändigt. Kritisch werde es, wenn die Zahl der Anbieter sinkt: „Gibt es nicht mehr genügend Anbieter, kann es sogar zu einem Versorgungsengpass kommen“, so der BPI. Fahrenkamp: „Die derzeitige Ausschreibepraxis der Krankenkassen gefährdet die Versorgung. Deshalb brauchen wir hier dringend eine eindeutige gesetzliche Regelung.“

Der BPI fordert den Gesetzgeber auf, den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Arzneimittelversorgung auch in diesem Punkt detaillierter zu fassen. „Es ist für die Versorgungssicherheit wichtig,  an mindestens drei Anbieter je Los einen Zuschlag zu erteilen. Mit fairen Vergaberegelungen haben insbesondere die standortorientierten Unternehmen echte Chancen am Wettbewerb teilzunehmen. Zudem muss die Zeit zwischen Zuschlagserteilung und dem Lieferbeginn von sechs auf zwölf Monate erhöht werden. Nur dann können vor allem mittelständische Unternehmen ihre Produktionsmengen sicher planen.“

Quelle: Pressemitteilung BPI, 04.08.2016

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