Verschiebung des Zervixkarzinom-Screenings gefordert

Berufsverband der Frauenärzte
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Zervixkarzinom-Screening
Histologisches Bild eines Adenokarzinoms der Cervix uteri Wikimedia - CC BY-SA 3.0
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Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) fordert, das neue Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramm nicht wie vorgesehen Anfang des neuen Jahres zu starten.  

In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Gemeinsamen Bundesausschuss heißt es: „Trotz vielfacher Bemühungen der beteiligten Institutionen muss heute, einen Monat vor Inkrafttreten der Neuregelungen in der Praxis, festgestellt werden, dass wesentliche Fragen zur Umsetzung des neuen und aufwendigen Zervixkarzinoms-Screenings offen sind und eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet ist.“

Klärungsbedarf für den BVF

„Ungeklärt ist

  • wie die Abklärungskolposkopie von pathologischen Befunden als flächendeckende Versorgung angeboten werden kann: Es gibt Bundesländer, in denen nur ein bis zwei Ärzte abklärungskolposkopisch tätig sind beziehungsweise die entsprechende Qualifikation gemäß der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie erwerben konnten;
  • der Umgang mit der zum 01.01.2020 fehlenden Einbindung der notwendigen Softwaremodule in die Arztinformationssysteme der Praxen, sowie deren Anschaffungs- beziehungsweise Supportkosten zur Umsetzung geforderten elektronischen Dokumentation;
  • wo die Abklärungskolposkopie durchgeführt werden kann. Es liegen zurzeit keine Informationen vor, wie Vertragsärzte darüber informiert werden, welche Ärzte eine Abklärungskolposkopie durchführen dürfen;
  • welche Zytologen die HPV-Analyse anbieten;
  • wie die Finanzierung der Abklärungs-Kolposkopie und der neu konzipierten und in ihrem Umfang aufwendigen Krebsfrüherkennungsuntersuchung geregelt wird: ein entscheidender Aspekt zur Erreichung einer flächendeckenden und nachhaltigen Versorgung Deutschlands mit Dysplasiesprechstunden;
  •  wie alle Praxen bundesweit bis 02.01.2020 ausreichend mit den in der Richtlinie vorgesehenen altersspezifischen Versicherteninformationen versorgt werden.“

Dr. med. Christian Albring, Präsident des BVF, appelliert an Spahn, den Erfolg des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms nicht durch die vielen ungeklärten Fragen zur Praxisorganisation, Qualifikation, zur ausreichenden Finanzierung, zu den strukturellen Voraussetzungen und zum Datenschutz der Patientinnen zu gefährden.

Quelle: BVF, 02.12.2019



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