Vereinfachtes Anerkennungsverfahren gefordert

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In den nächsten Jahren werden weitere Fachkräfte aus dem Ausland benötigt. Cimmerian/istockphoto
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Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hat Kernforderungen an ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in der Pflege vorgelegt.

Die Regierung hat sich auf Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz verständigt. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich: "Um den demografisch bedingten Fachkräftemangel in der Pflege zu bewältigen, brauchen wir in den nächsten Jahren zusätzlich zu Berufsrückkehrern und steigenden Azubizahlen weitere Fachkräfte aus dem Ausland. Für diese müssen wir einen attraktiven Start in Deutschland ermöglichen statt des bürokratischen Hindernislaufes, den wir bislang haben."

Der bpa hat Kernforderungen an ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in der Pflege vorgelegt. Darin heißt es: „Der bpa forderte erstmals 2001 die Einführung einer Care-Card beziehungsweise einer Greencard für Pflegekräfte. Die jetzige Absicht der Bundesregierung wird daher aktiv unterstützt. Ausländische Pflegefachkräfte, die einen Arbeitsvertrag in Deutschland nachweisen können, sollen sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel mit Beschäftigungserlaubnis erhalten. Zusätzlich sollen sie die Möglichkeit des Familiennachzuges erhalten.“

Für eine Einwanderung in die Pflegeberufe sei es wichtig, dass Deutschland sich an den WHO-Kodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal aus dem Ausland hält. Die Visastellen der deutschen Auslandvertretungen in Ländern mit zuwanderungswilligen Fachkräften müssten personell deutlich und nachhaltig gestärkt werden. Die Höchstwartezeit für ein Arbeitsvisum in der Pflege dürfe nicht mehr als zwei Monate betragen.

Notwendigkeit von bundeseinheitlichen Anforderungen

Wer ein gültiges Aufenthaltsvisum und eine Einstellungs- beziehungsweise Ausbildungszusage habe, müsse nicht erst wieder in die Heimat reisen müssen, um dort das langwierige Visumverfahren zu durchlaufen. Für berufsbezogene Sprachkurse, Sprachprüfungen und die Vorbereitung sowie Beratung zur Berufsanerkennung sollten Fachkräfte-Beratungsstellen in Schwerpunktländern mit hohem Fachkräftepotenzial etabliert werden.

Die Anerkennungsverfahren in Deutschland müssten drastisch vereinfacht werden. Insbesondere sollten die 16 unterschiedlichen Länderregelungen kurzfristig durch bundeseinheitliche und bereits vom Heimatland einschätzbare Anforderungen ersetzt werden. Für die schnelle Anerkennung sei eine zentrale, personell ausreichend ausgestattete Anerkennungsstelle des Bundes, welche die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe übernimmt, entsprechendes Wissen bündelt und eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet, erforderlich. Alternativ solle die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen den Vereinigungen der Arbeitgeber in der Pflege übertragen werden, die dafür die Voraussetzungen unter staatlicher Aufsicht schaffen werden.

Herkunftsländerlisten mit Anforderungen zu typischen Berufsabschlüssen und entsprechenden Anerkennungskriterien müssten im Internet veröffentlicht werden, damit alle notwendigen Informationen auch schon im Heimatland zugänglich sind. Das Verfahren bis zum ersten (Teil-) Anerkennungsbescheid dürfe vier Wochen nicht überschreiten.

Schließlich sollte sichergestellt werden, dass Anpassungs- und Sprachkurse in Deutschland sowie in Schwerpunktländern ausreichend und unentgeltlich zur Verfügung stehen.


Quelle: bpa, 17.08.2018




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