Unterstützung für die DVTA-Forderungen

Stellungnahmen
DVTA Vorstandsreferentin/Bundesvorstand
Fragebogen Bund-Länder-Arbeitsgruppe
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Die Forderungen des DVTA insbesondere in Bezug auf die Novellierung des Berufsgesetzes und der MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden von den Fachgesellschaften, wie auch von ver.di unterstützt.

Der DVTA hat die Beantwortung des Fragebogens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für das Gesamtkonzept zur Neuordnung und Stärkung der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe, wie bereits mitgeteilt, fristgerecht beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht. Mittlerweile liegen nun auch die Stellungnahmen der radiologischen Fachgesellschaft, von ver.di und dem Deutschen Netzwerk evidenzbasierter Medizin e.V. (DNEbM) vor. Wir geben Ihnen eine Übersicht, inwieweit die berufspolitischen Forderungen des DVTA von den Fachgesellschaften bestätigt wurden, abrufbar unter: https://tinyurl.com/Synopse-Stellungnahmen.

Festzuhalten ist, dass die Forderungen des DVTA insbesondere in Bezug auf die Novellierung des Berufsgesetzes und der MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von den Fachgesellschaften, wie auch von ver.di unterstützt werden.

Zusammenfassend ist daher hervorzuheben, dass insbesondere die Fachgesellschaft auf der Seite der Radiologie (DRG) die Forderungen des DVTA nahezu vollumfänglich unterstützt und mit ver.di insoweit Konsens herrscht, dass ein einheitlicher Qualitätsstandard und Strukturen der Ausbildung in den Heilberufen geschaffen werden sollten. Dies beinhaltet insbesondere, die Schulen mit personellen wie sachlichen Mitteln auszustatten und die Lehrerqualifikation entsprechend dem Schulrecht im hochschulischen Bereich anzusiedeln, das Berufsbild konkret zu beschreiben und dementsprechend kompetenzorientiert die Ausbildung zuzuschneiden. Divergenz besteht zu ver.di dergestalt, dass eine Anwendbarkeit des Berufsbildungsgesetzes nicht befürwortet wird.

In den weiteren Punkten einer neuen Berufsbezeichnung, eines konkret gefassten Berufsbildes, Erhalt der vorbehaltenen Tätigkeiten und Erweiterung beziehungsweise Regelung delegationsfähiger Tätigkeiten, wie einer guten Regelung für eine Praxisanleitung und -begleitung und einer Teilakademisierung besteht große Übereinstimmung.

Zum Netzwerk evidenzbasierte Medizin e.V. besteht Konsens insbesondere dahingehend, dass die Qualifikation für eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in den patientenindividuellen Versorgungsprozessen fest verankert sein sollte und die dafür benötigten Kompetenzen auch in der MTA-Ausbildung abgebildet werden müssen.

Wichtig ist daher, dass jetzt, da der Novellierungsbedarf hier klar gesehen wird, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe entsprechende Eckpunkte für die Novellierung des MTAG und der MTA-APrV abgibt und dann die Umsetzung zeitnah erfolgt.

Entnommen aus MTA Dialog 10/2019

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