Umgang mit Blutprodukten

Ein Pfeiler vorbehaltener Tätigkeiten von BMA in der Immunhämatologie
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Umgang mit Blutprodukten
Umgang mit Blutprodukten © VIPDesign – Fotolia
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Der Gesetzgeber hat den Biomedizinischen Analytikern/-innen als einziger Berufsgruppe medizinischer Heilhilfsberufe neben den Hebammen und Entbindungspflegern vorbehaltliche Tätigkeiten in deren Berufsgesetze geschrieben.

Damit hat er seinen Willen unterstrichen, dass er den in den verschiedenen Berufsfeldern zur Ausführung anstehenden Aufgaben eine hohe Priorität an Verantwortung und Umsetzung zum Wohle der Patientinnen und Patienten beimisst.

Ein Handlungsfeld, in dem diese hohe Verantwortung in besonderem Maße eingefordert wird, ist der Umgang mit Blutprodukten nach dem Transfusionsgesetz (TFG) und den Richtlinien Hämotherapie. Hier werden nicht nur Vorgaben der Qualitätssicherung relevant, sondern auch solche, deren Grundlage die Ausstattung, die Qualifizierung des Personals und strukturierter und kontrollierter Arbeitsprozesse betreffen. Im Fokus der Umsetzung sollen der Erhalt der Arzneiqualität und der sachgerechte Umgang mit Blut stehen, den schon Goethe „als besonderen Saft“ in seinem Faust zu würdigen wusste.

Im Krankenhaus bildet das Blutdepot die Schnittstelle aller Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit transfundierenden Aufgaben stehen. Der Träger ist dazu verpflichtet, strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, zu jeder Zeit qualitätsgesicherte kontinuierliche Prozessabläufe zu garantieren. Er verantwortet die Umsetzung personeller, räumlicher, technischer wie auch materieller Anteile.

Dazu gehören unter anderem das Sicherstellen und die Beschaffung der Blutprodukte in ausreichender Anzahl, die kontrollierte Lagerung und Abgabe einschließlich des Transportes zum Anwender, eine produkt- und patientenbezogene Dokumentation und Archivierung, Erstellung und Umsetzung und Kontrolle entsprechender standardisierter Arbeitsanweisungen (SOPs) sowie die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter des Blutdepots mit Ergebnissicherung und Dokumentation der Maßnahmen.

Wichtigste Partner/-innen hierbei sind die/der Leitende MTA/BMA, die dafür Sorge tragen, zusammen mit exzellent ausgebildeten Mitarbeitern/-innen reibungslose Laborverläufe in entsprechenden Räumlichkeiten mit regelrechter technischer Ausstattung sicherzustellen. Vielfach ist es die medizinisch-technische Laborleitung, die entsprechende produkt- oder patientenbezogene Dokumentationen erstellt und verfügbar hält sowie an die Krankenhaus- oder Laborleitung über alle wesentlichen Vorgänge, vor allem jedoch über eventuelle Abweichungen im Ablauf, berichtet. Zur Sicherstellung der apparativen Sicherheit sind sie zudem zur Führung eines Gerätebuches verpflichtet, das neben Standarddaten wie zum Beispiel Standort und Datum der Inbetriebnahme und der Einweisung der Mitarbeiter/-innen, vor allem die ordnungsgemäße Funktion der Geräte auch nach Wartungs- und Reparaturarbeiten und die Freigabe zur Routinenutzung belegt.

Im Rahmen eines strukturierten Fehlermanagements müssen die Mitarbeiter/-innen im Blutdepot zudem in den Systemen der elektronischen Leistungserfassung kompetent geschult sein, um dem Risiko von Verwechslungen und Abweichungen festgelegter Prozessabläufe vorzubeugen. Darüber hinaus müssen sie die lückenlose Prozesskette garantieren und dokumentieren. Dazu gehören unter anderem die Kontrolle gelieferter Produkte, die Prüfung der Unversehrtheit der Produkte sowie die Überwachung der Übereinstimmungen von Konservennummern und gelieferten Blutprodukten. Bei Blutprodukten handelt es sich um verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nur nach schriftlicher Aufforderung seitens des Arztes ausgegeben werden dürfen und vor Anwendung am Patienten durch die medizinisch-technischen Mitarbeiter/-innen sach-, fach- und methodenkompetent auf Verwendbarkeit und Weitergabe geprüft und nachvollziehbar dokumentiert sein müssen.

Entsprechende Verfahrensregelungen finden sich in § 14 des Transfusionsgesetzes (TFG) beziehungsweise auch in § 21 (Abgleich der Verfallsdaten in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut), die allesamt Indikatoren der Ergebnisqualität darstellen.

All das brauchen Mitarbeiter/-innen, die sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind sowie sich kontinuierlich weiterbilden und damit auf dem aktuellen Stand von medizinischem und technischem Wissen ihre Aufgaben erfüllen können.

Sollten Sie sich für die Umsetzung Ihrer täglichen Arbeiten neue Impulse aus Theorie und Praxis wünschen oder beabsichtigen Sie, in das spannende Arbeitsfeld der Immunhämatologie zu wechseln, so bietet das DIW-MTA in diesem Jahr noch eine Fortbildung an, die dazu beitragen wird, Ihnen eine Erweiterung Ihrer Kompetenzen zu ermöglichen. Wegen Umbauarbeiten der Transfusionszentrale an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz war sie ursprünglich auf das Jahr 2018 verlegt worden. Da sich die baulichen Arbeiten in Mainz verzögern, können wir nun das Seminar doch, wie ursprünglich in unserem Jahresprogramm 2017 ausgeschrieben, vom 27.–29. November 2017 in Mainz anbieten. Wir freuen uns auf einen anregenden Dialog mit Ihnen.

Nähere Informationen unter www.diw-mta.de

Entnommen aus MTA Dialog 11/2017

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