Strategie gegen Antibiotikaeinsatz gefordert

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Reserveantibiotika
Der Einsatz von Antibiotika bei Masthühnern und Mastputen blieb in den Jahren 2014 bis 2017 nahezu unverändert. BMEL/Ruth Zuntz
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Das Bundesagrarministerium und das Bundesgesundheitsministerium fordern, insbesondere den Einsatz von Reserveantibiotika signifikant zurückzufahren.

Der zu häufige Einsatz von Antibiotika sowie daraus resultierende Antibiotikaresistenzen sind in der Human- und Veterinärmedizin weltweit ein ernsthaftes Problem. Um die Mengen in der Tierhaltung zu reduzieren und so auch der Resistenzbildung entgegenzuwirken, wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2014 ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für Masttiere eingeführt.

Dessen Evaluierung hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, Mitte Juni im Bundeskabinett vorgestellt. Demnach ist die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei allen sechs Nutztierarten (Mastferkel, Mastschweine, Masthühner, Mastputen, Mastkälber, Mastrinder) im Zeitraum von 2014 bis 2017 um mehr als 30 Prozent gesunken. Lediglich der Einsatz von Antibiotika bei Masthühnern und Mastputen blieb nahezu unverändert – er lag bei minus vier beziehungsweise minus ein Prozent. Zudem lag der Anteil von Reserveantibiotika bei diesen beiden Nutztierarten bei etwa der Hälfte der Verbrauchsmenge – bei Schweinen und Rindern sind es weniger als 10 Prozent. Reserveantibiotika sind für die Behandlung lebensbedrohlicher Infektionen bei Menschen unverzichtbar.

Bereits bei der Vorstellung des Berichts hatte Ministerin Klöckner diese Zahlen als „nicht akzeptabel“ bezeichnet. Resistente Bakterien aus der Tierhaltung haben auch Auswirkungen auf den Menschen. Daher hatte die Ministerin Vertreter der Geflügelwirtschaft zu einem Gespräch eingeladen, an dem das Bundesministerium für Gesundheit teilnahm.

Extensiver Einsatz der Wirkstoffe in der Geflügelmast

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: „Jede Anwendung von Antibiotika kann die Entwicklung von Resistenzen nach sich ziehen. Den Einsatz bei Mensch und Tier müssen wir auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Strengste Anforderungen sind bei den sogenannten Reserveantibiotika nötig. Sie sind Arzneimittel der letzten Wahl, werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt. Nicht hinnehmbar ist deshalb, dass diese Wirkstoffe in der Geflügelmast so extensiv eingesetzt werden. Das kann schwerwiegende Auswirkungen auch auf die Humanmedizin haben – es geht um unser aller Gesundheit. An die Geflügelwirtschaft habe ich daher gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister die klare Erwartung, die Tiergesundheit in den Ställen so zu verbessern, dass mehrheitlich keine antibiotische Behandlung mehr notwendig ist. Die Branche nehme ich hier in die Pflicht. Die heute getroffene Vereinbarung, bis September einen ambitionierten Stufenplan zum Abbau der hohen Reserveantibiotikamengen vorzulegen, ist ein erster wichtiger Schritt.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Gesundheit von Mensch und Tier muss ganzheitlich betrachtet werden. Gerade Reserveantibiotika sind oft die letzte Möglichkeit, Menschenleben zu retten – zum Beispiel bei einer lebensgefährlichen Sepsis. Darum werden sie in der Humanmedizin möglichst sparsam eingesetzt, um die Resistenzentwicklung zu vermindern. Denn sonst können Antibiotika nicht wirken, wenn es darauf ankommt. Antibiotikaresistente Bakterien können aber auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Daher ist es unabdingbar, dass in der Tierzucht der Gebrauch von Antibiotika weiter reduziert wird. Hier besteht in einigen Bereichen Nachholbedarf!“

Folgende Vereinbarung wurde bei dem Treffen geschlossen: Zwischen den Beteiligten wurde verbindlich vereinbart, dass die Geflügelwirtschaft in den kommenden zwei Monaten dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Strategie vorlegt. Sie soll Maßnahmen mit zeitlich verbindlichen Stufen enthalten, die zu einer signifikanten Reduktion des allgemeinen Antibiotikaeinsatzes sowie insbesondere des Einsatzes von Reserveantibiotika führt. Fachleute beider Ministerien werden die Vorschläge dann bewerten und auf ihre Wirksamkeit prüfen.


Quelle: BMEL, 18.07.2019

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