Schon 32 Grippetodesfälle in Deutschland

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Aktivität akuter respiratorischer Erkrankungen
Aktivität akuter respiratorischer Erkrankungen für 03/2020 AG Influenza/RKI
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Auch wenn derzeit die Berichte über das neue Coronavirus die Schlagzeilen beherrschen, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die diesjährige Grippewelle im Anmarsch ist. Seit der 40. KW 2019 wurden schon insgesamt 32 Todesfälle mit Influenzavirusinfektion an das RKI übermittelt, darunter 27 mit Influenza A-Nachweis und fünf mit Influenza B-Nachweis.

Laut RKI wurden seit der 40. MW 2019 insgesamt 13.350 labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle übermittelt. Bei 3.503 (26 %) Fällen wurde angegeben, dass die Patienten hospitalisiert waren. Es seien bisher 34 Ausbrüche mit mehr als fünf Fällen an das RKI übermittelt worden, zwei Ausbrüche in einem Alten-/Pflegeheim, 15 Ausbrüche in Kindergärten, elf Ausbrüche in Krankenhäusern, drei Ausbrüche in privaten Haushalten und drei Ausbrüche ohne weitere Angaben zum Infektionsumfeld.

Bei typischen Symptomen einer Influenza-Erkrankung sollte ein Arzt aufgesucht werden. Besonders gefährdet für einen schweren Krankheitsverlauf seien ältere Menschen, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen sowie Schwangere, erklärte zum Beispiel die Leiterin des Landesgesundheitsamt (LGA) im Regierungspräsidium Stuttgart, Dr. Karlin Stark. Um einer Ansteckung vorzubeugen, ist regelmäßiges und gründliches Händewaschen wichtig. Außerdem sollte man die Hände aus dem Gesicht fernhalten, weil sonst Keime der Schleimhäute verschleppt werden können. „Kommt es zur Erkrankung, sollte diese mit Bettruhe auskuriert werden, um Komplikationen und eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden. Ansteckend können Erkrankte bereits am Tag vor Beginn der Symptome und bis etwa eine Woche nach Auftreten der ersten Beschwerden sein“, so Stark weiter.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha gibt zu bedenken: „Die Influenzawelle hat begonnen, ein weiterer Anstieg der Erkrankungen wird erwartet. Noch ist es deshalb nicht zu spät für eine Grippeschutzimpfung. [...] Eine besondere Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch zum Schutz der von ihnen betreuten Personen besteht daher für medizinisches und pflegerisches Personal.“

Quelle: RKI/Gesundheitsministerium BW

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