SARS-CoV-2-PCR-Tests: Positivrate von 55,3 Prozent

Labore enttäuscht von neuer Test- und Surveillanceverordnung
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Labore enttäuscht von neuer Test- und Surveillanceverordnung
Labore enttäuscht von neuer Test- und Surveillanceverordnung © Milos, stock.adobe.com
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Die Datenauswertung des ALM e.V. zur SARS-CoV-2-PCR-Testung für die KW 26–27 zeigt steigende Testzahlen und eine Positivrate von 55,3 Prozent. Verband enttäuscht über die fehlende Planungssicherheit in Bezug auf benötigte PCR-Testkapazitäten im Herbst/Winter.

Die Datenanalyse der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) bestätigt weiterhin steigende Testzahlen. Das SARS-CoV-2-PCR-Testgeschehen habe in den vergangenen beiden Wochen (KW 26 und 27) weiter zugenommen, so der Verband. In der letzten Woche (KW 27, 04.–10.07.2022) seien insgesamt 867.349 SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen in den Laboren durchgeführt worden (KW 26: 840.299, KW 25: 821.914, KW 24: 647.595). Im Vergleich zur Vorwoche seien sowohl die Gesamtzahl der angeforderten Tests um weitere 3 Prozent als auch die Zahl der positiv befundeten um 4 Prozent gestiegen. 479.337 PCR-Tests seien in der KW 27 positiv befundet worden (KW 26: 462.247, KW 25: 434.034, KW 24: 310.982). Die ermittelte Positivrate stieg somit erneut auf jetzt 55,3 Prozent (KW 26: 55,0 Prozent, KW 25: 52,8 Prozent, KW 24: 48,0 Prozent). Die Auslastung der teilnehmenden Labore in Bezug auf SARS-CoV-2-PCR-Tests liege im bundesweiten Durchschnitt mit aktuell 32 Prozent noch immer auf niedrigem Niveau (KW 26: 31 Prozent, KW 25: 30 Prozent, KW 24: 23 Prozent). Die wöchentlich verfügbaren SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten wurden mit rund 2,71 Millionen PCR-Tests auf stabilem Niveau gemeldet. An der Datenerhebung haben sich erneut 183 fachärztliche Labore beteiligt.

Unsicherheiten für den Herbst

Immer wieder hatte der ALM e.V. in der jüngeren Vergangenheit auf die Notwendigkeit der Vorbereitung und Planung für den kommenden Herbst und Winter hingewiesen. „Bedauerlicherweise wurden unsere Argumente in den Stellungnahmen zu den Entwürfen der Testverordnung oder der Corona-Surveillanceverordnung in keiner Weise berücksichtigt. Bei kurzen Kommentierungsphasen von vier Stunden für komplexe Sachverhalte wie die Testverordnung kann man kaum von einer ernsthaften Beteiligung der Fachverbände sprechen“, so das Fazit von Dr. Michael Müller, Vorsitzender des fachärztlichen Berufsverbandes.

Testzentren kritisiert

Der ALM e.V. kritisiert erneut die Entscheidung zur Aufrechterhaltung der nichtärztlichen Testinfrastruktur. „Diese Testzentren führen weiterhin SARS-CoV-2-Antigen- und PCR-Testungen bei symptomatischen Personen durch. Einige bieten, unter Missachtung aller gesetzlichen Vorgaben, aktuell sogar die Diagnostik von Affenpocken mittels PCR an. Dies ist ein für uns untragbarer Zustand, dessen Ursachen die Aufhebung des Arztvorbehaltes nach § 24 IfSG und die Weiterführung der nichtärztlich geführten und primär wirtschaftlich motivierten Testinfrastrukturen sind. Aus unserer Sicht ist die Testung symptomatischer Personen außerhalb der ambulanten oder stationären ärztlichen Versorgung weder erforderlich noch zielführend“, kritisiert Müller.

Lauterbach bleibt Antwort schuldig

„Enttäuschend ist, dass auf unsere Frage nach Planungssicherheit in Bezug auf benötigte PCR-Testkapazitäten im Herbst und Winter auch weiterhin keinerlei Antwort vom Gesundheitsminister erfolgt ist. Dennoch sehen wir die fachärztlichen Labore für die Bewältigung der mit der Versorgung von Erkrankten verbundenen ärztlichen Labordiagnostik gut vorbereitet. Wenn sich aber im Herbst eine Situation einstellt, in der die von den Laboren auf eigene Kosten vorgehaltenen Testkapazitäten nicht ausreichen sollten, z. B. bei spontanen Massentestungen im Ausbruchsgeschehen, der Suche nach Virusvarianten oder der Wiederaufnahme von Testungen in Kitas und Schulen, so liegt die Verantwortung hierfür klar bei den politischen Entscheidungsträgern in Berlin“, erklärt ALM-Vorstand Evangelos Kotsopoulos.

Verzögerung der Verfügbarkeit von Sequenzierdaten

„Auch die neuen und komplexeren Regelungen zur Coronavirus-Surveillanceverordnung sind für uns wenig zielführend und teils wirklichkeitsfremd. Sequenzierlabore und auch solche, die die Proben für sequenzierende Labore bereitstellen, müssen danach zunächst abwarten, welchen Umfang die fluktuierende Stichprobe für die Vollgenomsequenzierung hat. Dies kann dazu führen, dass neue Virusvarianten erst mit deutlicher Verzögerung identifiziert werden können“, so der stellvertretende ALM-Vorsitzende Prof. Dr. Jan Kramer. „Auf Grund der Absenkung der Vergütungen sind die Sequenzierlabore aus wirtschaftlichen Gründen zugleich dazu gezwungen, Reagenzien und Geräteläufe vollständig auszunutzen. Beides kann zu einer Verzögerung der Verfügbarkeit von Sequenzierdaten führen, was angesichts der möglichen Entwicklung neuer Varianten für eine frühzeitige Einschätzung des Pandemieverlaufs kontraproduktiv ist“, so Kramer abschließend.

Quelle: ALM e.V.

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