Rekord bei Behandlungsfehlern

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Einen neuen Behandlungsfehlerrekord verzeichnet die Techniker Krankenkasse (TK): 5.500 Versicherte haben sich 2017 an die Krankenkasse gewendet, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuten, teilte die TK mit. Das sei ein Anstieg um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Medizinrechtsexperte Christian Soltau: "Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und selbstbewusster als früher. Aus den ,Göttern in Weiß‘ sind inzwischen normale Dienstleister geworden, deren Leistungen auch in Zweifel gezogen werden können, wenn etwas schief geht. Deshalb klingelt bei unserer Beschwerdehotline auch häufiger das Telefon." Im vergangenen Jahr hat die TK mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.
 
Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen beim Chirurgen (1.477 Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (920 Verdachtsfälle), Allgemeinmediziner (546 Fälle) und Orthopäden (351 Fälle). Auf die Innere Medizin entfielen 221 Beschwerden, Gynäkologen kamen auf 219 und Augenärzte auf 216 Fälle.

Soltau betont, dass sich nicht jeder Verdachtsfall im Laufe der Überprüfung bestätigt. "Für medizinische Laien ist es häufig schwer einzuschätzen, ob ein Krankheitsverlauf schicksalhaft ist oder ob er auf einen Fehler des Arztes oder der Pfleger zurückzuführen ist", so Soltau. "Etwa bei jedem dritten Fall erhärten sich im Laufe des Gesprächs und der späteren Überprüfung die Hinweise auf einen Behandlungsfehler, sodass wir ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Auftrag geben." Gleichzeitig gehe die TK davon aus, dass es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern gibt. "Viele Versicherte kommen gar nicht auf die Idee, sich bei der Krankenkasse zu melden und sich Hilfe zu holen", erklärt der Medizinrechtsexperte.

Medizinprodukte sind Hochrisikoprodukte

 Die deutschen Gesetze müssten nach Soltaus Ansicht wesentlich stärker die Patienten schützen. "Derzeit muss ein Patient beweisen, dass er ein Arzneimittel gemäß dem Beipackzettel eingenommen hat. Da er das aber nicht beweisen kann und zusätzlich immer auch eine andere Ursache für einen unerwünschten Verlauf einer Behandlung denkbar sind, ist es in Deutschland fast unmöglich, einen Arzneimittelhersteller für ein fehlerhaftes Medikament zur Verantwortung zu ziehen", so der Medizinrechtsexperte.

Noch schlechter ist es um den Patientenschutz bei Medizinprodukten wie künstlichen Gelenken, Herzschrittmachern oder Brustimplantaten bestellt. "Das sind Hochrisikoprodukte, für die es bei uns keine wirksame Sicherheitsüberprüfung gibt", so Soltau. Lehne eine Zertifizierungsstelle ein Produkt aus Sicherheitsgründen ab, könne der Hersteller einfach zum nächsten Institut gehen und dort gegen Gebühr eine erneute Prüfung verlangen. "Einmal zugelassen steht ihnen der europäische Markt offen, und es gibt keine zentrale Beobachtung, wie häufig die Produkte versagen oder wie lange sie ihren Dienst tun", so der Experte der TK.
 
Weitere Informationen bietet das Interview mit Christian Soltau.

 
Quelle: TK, 11.03.2018

 
 
 


 

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