Reform der Hebammenausbildung beschlossen

Bundeskabinett
Kli
Hebammen
Mit der Reform soll die Hebammenausbildung moderner und attraktiver werden. freepeoplea - Fotolia
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Künftig werden Hebammen in einem dualen Studium auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vorbereitet. Praxis und Theorie sollen dabei gleichermaßen vermittelt werden.

Hebammen werden künftig in einem dualen Studium ausgebildet. Das wird mit dem „Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz, HebRefG)“ geregelt, dessen Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Künftig werden Hebammen in einem dualen Studium auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vorbereitet. Praxis und Theorie sollen dabei gleichermaßen vermittelt werden. Mit dieser Reform soll die Hebammenausbildung moderner und attraktiver werden.

Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Das duale Studium verbindet ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung. Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt.“

Wesentliche Inhalte des Hebammenreformgesetzes:

  • Das duale Hebammenstudium dauert mindestens sechs und höchstens acht Semester.
  • Es schließt mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen.
  • Das Studium hat einen hohen Praxisanteil. Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich (zum Beispiel bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem „Geburtshaus“) statt.
  • Die Mindestgesamtstudienzeit beträgt 4.600 Stunden. Davon entfallen jeweils mindestens 2.100 Stunden auf den berufspraktischen Teil und auf die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen.
  • Die Studierenden erhalten für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung.
  • Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung beziehungsweise eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.


Zudem regelt der Gesetzentwurf, dass die Kranken- und Pflegekassen künftig die Reisekosten für pflegebedürftige Menschen übernehmen, wenn sie den pflegenden Angehörigen zu einer stationären medizinischen Rehabilitation begleiten.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten.


Quelle: BMG, 15.05.2019





Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige