Radiologietechnologie – Neue Einrichtung für Anerkennungsmaßnahmen

„Zentrale andere geeignete Einrichtung am Universitätsklinikum Frankfurt“
Iris Frings, Angelika Thomas-Semm, Ulrike Voigt-Koop
Radiologietechnologie – Neue Einrichtung für Anerkennungsmaßnahmen
Haupteingang Uniklinikum Frankfurt © Uniklinikum Frankfurt
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Radiologietechnologen und Radiologietechnologinnen, die in ihrem Heimatland ihren Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland eine adäquate Tätigkeit aufnehmen wollen, können in Hessen ihre Anpassungslehrgänge nun auch an der neu eingerichteten „Zentralen anderen geeigneten Einrichtung zur Nachqualifizierung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Berufsfeld MTRA (ZE-MTA UKF)“ absolvieren.

Sie ist am Universitätsklinikum Frankfurt/M. angesiedelt und wurde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde – hier das Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) – implementiert.

Grundlage hierfür ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV), die in Paragraf 25 a zur Durchführung von Anpassungslehrgängen neben MTA-Schulen auch „vergleichbar anerkannte Einrichtungen“ vorsieht [1]. Die hierfür nötigen organisatorischen sowie strukturellen Rahmenbedingungen liegen am Universitätsklinikum Frankfurt vor, da die ZE-MTA UKF dort nach der Schließung der MTA-Schule über einen Pool qualifizierter Dozenten mit langjährigem Erfahrungswissen in Ausbildung und im Umgang mit Anerkennungsverfahren verfügt. Deshalb ist die ZE-MTA UKF nach eingehender Prüfung vom RPDA als „vergleichbare andere Einrichtung“ anerkannt worden und nimmt zum 1. Juli dieses Jahres ihre Arbeit auf.

Hintergrund

Der MTA-Beruf mit seinen vier Fachbereichen Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin gehört zu der Gruppe der „reglementierten Berufe“. Für diese ist – für den Berufszugang und vor allem auch für die Ausübung – zunächst eine Anerkennung der entsprechenden Berufsqualifikation zwingend erforderlich. Für die Anerkennung sind dabei die Vorgaben aus dem Europarecht gültig; insbesondere die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG [2].

Unter beruflicher Anerkennung eines ausländischen beruflichen Abschlusses versteht man die Bewertung seiner Gleichwertigkeit zu einem deutschen Referenzabschluss – in diesem Fall den des/der MTRA. Dafür werden von der Aufsicht führenden Behörde die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer herangezogen und mit dem deutschen MTRA-Abschluss verglichen. Werden bei der Prüfung wesentliche Unterschiede festgestellt und können diese auch nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, dann muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller ein maximal dreijähriger Anpassungslehrgang oder eine Prüfungsleistung erbracht werden. Hervorzuheben ist, dass eine vollständige Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf dabei nicht erforderlich ist. Es wird sogar betont: Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichheit! Eine einmal festgestellte Gleichwertigkeit gilt dann für ganz Deutschland [2].

Für die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang können sich die Antragstellerinnen und Antragsteller mit dem Feststellungsbescheid der Abweichungen, der von der Aufsicht führenden Behörde ausgestellt wird, bis dato nur an eine MTA-Schule wenden. Diese wiederum muss entscheiden, ob sie aus Kapazitätsgründen einen Anpassungslehrgang überhaupt durchführen kann. So warten derzeit allein im Bundesland Hessen etliche Antragstellerinnen und Antragsteller darauf, ihren Lehrgang absolvieren zu können. Die ZE-MTA KGU trägt somit dazu bei, die Schulen bei ihrem behördlich vorgegebenen Auftrag Anerkennungslehrgänge durchzuführen, zu entlasten und die teilweise erhebliche Wartezeit für die Anwärterinnen und Anwärter zu verkürzen.

Hat der Antragsteller oder die Antragstellerin einen Lehrgangsplatz erhalten, legt die ZE-MTA UKF oder eine MTA-Schule die Organisation der von der Behörde geforderten Maßnahme fest. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das Berufsqualifikationslevel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Ausland oft über den Levels der deutschen Ausbildung liegt. So schließen etwa Absolventen aus Kroatien mit dem Bachelor of Science ab [3] und sind somit auf Level sechs des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen angesiedelt [4]. Bei den Anpassungsmaßnahmen handelt es sich somit keinesfalls um eine MTA-Ausbildung, sondern lediglich um eine Nachqualifizierung, die nur die „wesentlichen Unterschiede“ zum deutschen Abschluss ausgleichen soll [2].

Nach der Richtlinie 2005/36/EG müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um ihre Berufstätigkeit in Deutschland ausführen zu können. Für die MTA-Berufe wird zur Berufsanerkennung das Sprachniveau B2 gefordert [5].

Modell ZE-MTA UKF

Unter diesen aufgeführten Aspekten hat die ZE-MTA UKF eine neue Struktur für die Anpassungsmaßnahmen im Bereich Radiologie geschaffen. Diese werden zum einen den Anforderungen der Aufsicht führenden Behörde gerecht und ermöglichen zum anderen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine individuelle und flexible Gestaltung der Anpassungsmaßnahme. Diese Flexibilität ist erforderlich, da die Teilnehmenden meist noch anderweitig ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Entstanden ist dabei ein modulares System, das die Hauptfächer „Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren“, „Strahlentherapie“, „Nuklearmedizin“, „Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz“ sowie das Fach „Bildverarbeitung“ abdeckt. Grundlage der Inhalte ist die MTA-APrV, die auch als Referenz bei der Gleichwertigkeitsprüfung herangezogen wird.

Da ein in Deutschland anerkannter ausländischer Abschluss im Bereich Radiologietechnologie die Fachkunde nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung nicht automatisch impliziert, besteht zusätzlich ein Pflichtmodul zur Erlangung der Fachkunde.

Es liegen drei Typen von Modulen vor: Module für den theoretischen Unterricht, Module für den praktischen Unterricht und Module für die praktische Ausbildung.

Die theoretischen Module weisen einen Umfang von ein- bis dreimal acht Stunden auf und werden an Samstagen abgehalten. Zusätzlich müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Vor- und Nachbearbeitungszeit in etwa gleich hohem Umfang investieren, der vor allem dazu dient, die sprachliche Kompetenz auf fachlichem Gebiet zu verbessern und das Wissen zu vertiefen (Tabelle 1). Für diese Phasen ist dabei das Lehrbuch „Fachwissen MTRA“ [6] sowie das „Arbeitsbuch Fachwissen MTRA“ [7] vorgesehen, da sie das gesamte Spektrum der Lerninhalte für den MTRA-Beruf abdecken.

Zu den meisten theoretischen Modulen liegt zudem ein praktisches Modul vor, das dieselben Lerninhalte vorweist (Tabelle 2). Dabei werden die praktischen Module direkt am Arbeitsplatz als „Work in Progress“ angeboten. Die Teilnehmenden konzentrieren sich dabei je nach Ausrichtung des Moduls auf Teilaspekte des Arbeitsprozesses. Betreut werden sie von MTRA vor Ort, die über eine pädagogische Qualifikation und über eine hohe Erfahrung im Umgang mit MTRA-Schülern verfügen. Der zeitliche Umfang der Module beträgt zwischen einem Tag und mehreren Tagen. In der Nachbearbeitungsphase erstellen die Teilnehmenden eine schriftliche Ausarbeitung (Protokoll) der Arbeitsaufträge. Diese sollen eine Verknüpfung zu ihrem theoretischen Wissen herstellen und ebenfalls die deutsche Fachsprache vertiefen.

Die praktische Ausbildung erfolgt an den verschiedenen Arbeitsplätzen der Fachabteilungen – analog zur MTRA-Ausbildung.

Vorab wird in einem Vorgespräch mit den Teilnehmern der individuelle Modulplan erstellt. Dabei werden zunächst die Vorgaben der Aufsicht führenden Behörde gesichtet, das vorliegende fachliche Spektrum der Teilnehmer eruiert und anschließend die Module so zusammengestellt, dass sie vor allem auch mit den Lebensumständen der Teilnehmenden kompatibel sind.

Am Universitätsklinikum Frankfurt werden zudem zertifizierte Deutschkurse angeboten, die bei Bedarf in den Modulplan integriert werden können. Derzeit ist an der ZE-MTA UKF ein Modell für die Anerkennung biomedizinischer Abschlüsse in Vorbereitung, das sich am Vorbild der bereits bestehenden radiologietechnologischen Nachqualifizierung orientiert.

Kontakt: ZRAD-ZE-MTA@kgu.de

Literatur

1.     MTA-APrV. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin vom 25. April 1994 (BGBl. I S. 922), die zuletzt durch Art. 22 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert worden ist. www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mta-aprv/gesamt.pdf (letzter Zugriff am 07.06.2017).

2.     Bundesministerium für Bildung und Forschung. Erläuterungen zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. 2012. www.anerkennung-in-deutschland.de/media/20120320_erlaeuterungen_zum_anerkennungsg_bund.pdf (letzter Zugriff am 07.06.2017).

3.     Fakultät für Medizin der Universität in Rijeka. www.kvarnerhealth.com/de/mitglieder/fakultat-fur-medizin-der-universitat-in-rijeka (letzter Zugriff am 08.06.2017).

4.     Europäische Kommission. Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. 2008. ec.europa.eu/ploteus/sites/eac-eqf/files/brochexp_de.pdf (letzter Zugriff am 08.06.2017).

5.    Regierungspräsidium Darmstadt. Merkblatt zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im Rahmen der Anerkennung im Ausland abgeschlossener Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen. rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/content-downloads/Merkblatt-Deutschkenntnisse%2020.02.2017.pdf (letzter Zugriff am 07.06.2017).

6.     Hartmann T, Kahl-Scholz M, Vockelmann C (Hrsg.): Fachwissen MTRA. Für Ausbildung, Studium und Beruf. Berlin: Springer 2014.

7.     Hartmann T, Kahl-Scholz M, Vockelmann C (Hrsg.): Arbeitsbuch Fachwissen MTRA. Fragen, Übungen und Fälle. Berlin: Springer 2015.

IRIS FRINGS

Master of Science in Radiological Technology
Fachlehrerin (HAGE), MTRA
Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Universitätsklinikum Frankfurt am Main

ANGELIKA THOMAS-SEMM

Coach (FH), Mediatorin (FH)
Schulleitung a. D., Staatliche Schule für technische Assistenten in der
Medizin am Universitätsklinikum Frankfurt

ULRIKE VOIGT-KOOP

EKE-Managerin, Leitung MTA; Fachlehrerin (HAGE)
Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Universitätsklinikum Frankfurt

Entnommen aus MTA Dialog 7/2017

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