Petition

Novellierung des Berufsgesetzes und der APrV
DVTA Bundesvorstand, Bundesvorstandsreferentin/Syndikusrechtsanwältin
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In der Petition wird die Schaffung einer modernen kompetenzorientierten Ausbildung für MTA-Berufe gefordert. © Yuri Arcurs – www.arcurs.com
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25. April 1994 (BGBl. I S. 922) novelliert werden.

Begründung

Die Patientensicherheit muss durch die adäquate Versorgung mit Medizinisch-technischen Assistenten (MTA) sichergestellt werden.

Rund 98.000 Medizinisch-technische Assistenten (MTA) der vier Fachrichtungen Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung, da sie die ärztliche Diagnostik und Therapie durch Blutanalysen, Erstellung von Schichtaufnahmen (CT, MRT etc.), Durchführung von Funktionstests, Lebensmittelanalysen etc. ermöglichen.

Eine Reform des MTA-Gesetzes und der MTA-APrV ist dringend erforderlich!

Die Anforderungen an die MTA-Berufe werden immer komplexer. Dies betrifft nicht nur die Arbeitsverdichtung aufgrund des MTA-Fachkräftemangels, sondern auch die sich durch die Digitalisierung/künstliche Intelligenz rasant schnell entwickelnden medizinischen Technologien und Verfahren, die eine Änderung der Berufsprofile sowie der Kompetenzen und Fertigkeiten dringend erfordern.

Die Schaffung einer modernen kompetenzorientierten Ausbildung für MTA-Berufe ist notwendig, um die gegenwärtige und künftige Gesundheitsversorgung der Patienten und den Patientenschutz zu gewährleisten. Den Erhalt der vorbehaltenen Tätigkeiten gebietet die Patientensicherheit. Die Qualität der Ausbildung muss durch bundesgesetzliche Vorgaben für die Lehrerausbildung, Praxisanleitung und Praxisbegleitung gewährleistet werden.

Zur Nachwuchsgewinnung sind die bundeseinheitliche Kostenfreiheit der Ausbildung, die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung, die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung sowie des Fernunterrichts (Modell Homburg-Saar) und eine adäquate Berufsbezeichnung zu regeln, um eine entsprechende Attraktivität zu schaffen. Durch mehr Durchlässigkeit sollten zudem Karriereoptionen und der Anschluss an Europa geschaffen werden.

Bereits heute werden ärztliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Kontrastmittelgabe, an MTRA delegiert. Die Studie „Bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen im europäischen Vergleich“ (GesinE, 2014) zeigt auf, dass weitere ärztliche Tätigkeiten durch die MTA-Berufe mit entsprechenden Kompetenzen übernommen werden können.

Die Notwendigkeit der Novellierung ist auch das Ergebnis der vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten, wie das Forschungsgutachten des Deutschen Krankenhausinstituts e.V. (2009) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zur „Weiterentwicklung der nicht ärztlichen Heilberufe am Beispiel der technischen Assistenzberufe im Gesundheitswesen“, der Empfehlungen zu „Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen“ des Wissenschaftsrates (2012) der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebenen GesinE-Studie (2014), „Bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen im europäischen Vergleich“, die den aufgezeigten Novellierungsbedarf klar belegen, wie auch die aktuelle Krankenhausbefragung durch das Deutsche Krankenhausinstitut e.V. (2019).

Die Langfassung der Petition finden Sie auf der Homepage des DVTA unter: dvta.de/der-dvta/der-dvta-stellungnahmen.

Der DVTA hat die Online-Petition eingereicht. Sobald diese geprüft und die Zugangskennung vergeben wird, informieren wir Sie online und im nächsten Heft der MTA Dialog.

Entnommen aus MTA Dialog 7/2019

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