Personalsicherung und -stärkung gefordert

DKG: Erwartungen an die Politik
Kli
Personalmangel
Nach Ansicht der DKG kann Personalsicherung und Personalstärkung nicht durch unrealistische Mindestpersonalvorgaben erreicht werden. Eisele - DVTA
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert dringende gesetzliche Korrekturen, um der angespannten wirtschaftlichen Lage der Kliniken entgegenzuwirken und das Ziel der Personalstärkung auch tatsächlich erreichen zu können.

"Die zentrale Quelle für die Finanzierungsproblematik ist die Unterfinanzierung im Personalbereich. Die Krankenhäuser haben im Jahr 2017 mehr als 10.000 zusätzliche Vollkräfte eingestellt. Dahinter steht ein Personalkostenzuwachs von 0,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Tarifsteigerungen in 2017 mit 2,26 Milliarden Euro. Dem stehen Erlöse aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von gerade mal 1,19 Milliarden Euro gegenüber. Dies macht deutlich, wie groß die Finanzierungslücke der Krankenhäuser bei den Personalkosten ist, uns fehlen allein im Jahr 2017 mehr als eine Milliarde Euro", erläuterte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

Deshalb ist es wichtig, dass die Politik die Personalsicherung und die Personalstärkung in den Mittelpunkt ihrer Reformen stellt. Ziel dabei muss die Beendigung der Personalkostendeckelung sein. Die Finanzierung der Pflegekräfte wird im Gesetzentwurf auf eine grundsätzlich neue, selbstkostendeckende Basis gestellt und von den Fallpauschalen abgekoppelt. In diesem Konzept müsse allerdings sichergestellt werden, dass das neue Pflegekostenbudget und die Finanzierung der übrigen Leistungen des Krankenhauses über die Fallpauschalen flexibel miteinander verbunden bleiben.

Der vorgelegte Entwurf habe das Ziel der Beendigung der Personalunterfinanzierung nicht erreicht, weil den Krankenhäusern in 2020 eine halbe Milliarde Euro weggekürzt wird. „Eine gute Reform wird schlecht gemacht. Denn die vorgesehenen Verbesserungen für die Pflege müssten von den Krankenhäusern selbst finanziert werden.“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

"Krankenhausarbeit ist Teamarbeit"

Auch müsse die vorgesehene Refinanzierung der Tarifsteigerungen auf alle Berufsgruppen ausgeweitet werden. „Warum sollten Hebammen oder Physiotherapeuten schlechter gestellt werden? Krankenhausarbeit ist Teamarbeit. Nur Pflegeförderung greift zu kurz“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer. „Wir brauchen vor allem auch Entlastungen für die Pflege mit investiven Mitteln, digitaler Dokumentation, aber auch mit unterstützenden Kräften für Dokumentation, Transport, Pflegehilfe. Deshalb unser Appell: Die Tarifkosten müssen in die Fallpauschalenpreise für alle Arbeitnehmergruppen des Krankenhauses eins zu eins einfließen“, betonte Baum.

Nach Ansicht der DKG kann Personalsicherung und Personalstärkung nicht durch unrealistische Mindestpersonalvorgaben erreicht werden. Die vorgesehene Personalvorgabe von 2:1 in der Intensivmedizin werde dazu führen, dass Intensivmedizinplätze verknappen und Patienten nicht aufgenommen werden könnten. Der DKG-Hauptgeschäftsführer stellte klar: „Wir appellieren an die Politik, den Krankenhäusern keine unausgereiften Personalbesetzungsvorgaben zu machen. Nicht akzeptabel ist die Aussage des Ministers, dass dort, wo die Quoten nicht erreicht werden können, Krankenhäuser schließen sollen. Es geht gerade in der Intensivmedizin um den Kern der Daseinsvorsorge. Es sollte auch der Bundesregierung klar sein, dass zeitweilige Personalprobleme angesichts knapper Pflegekräfte unkontrolliert überall im Land zu Schließungen führen können. Medizinische Versorgung darf nicht dem Zufall überlassen werden.“

Erlöse entwickelten sich unterdurchschnittlich

Auch auf der Erlösseite haben die Krankenhäuser deutliche Probleme. Denn die Erlöse entwickelten sich unterdurchschnittlich. Die Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen stiegen viel schneller als für den Krankenhausbereich. Außerdem meldeten die Kliniken eine enorm angestiegene Zahl von Kürzungen und Zahlungsverweigerungen für erbrachte Behandlungen. Die MDK-Prüfquote steigt in vielen Krankenhäusern auf 15 Prozent und mehr an. In früheren Jahren lag sie etwa bei 10 Prozent. „Die Krankenkassen gehen immer mehr dazu über, mit Computerprogramm-gestützten Methoden kleinste Unzulänglichkeiten in der Dokumentation oder bei Strukturvorgaben zu detektieren und zum Anlass zu nehmen, Rechnungen zu kürzen oder Zahlungen sogar komplett zu verweigern, völlig losgelöst von der Qualität der Behandlung, die der Patient tatsächlich erfahren hat“, so DKG-Präsident Gaß.“

Neuestes Beispiel hierfür ist die Schlaganfallversorgung. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das die Fahrzeit zur nächstgelegenen Neurochirurgie massiv einschränkt, werden die Krankenkassen in die Lage versetzt, Tausende eigentlich korrekte Abrechnungen willkürlich zu kürzen. „Eine Krankenkasse, die sich auf solche Urteile beruft, kann sofort die aktuell erbrachten Leistungen verrechnend kürzen. Kürzungen können zudem vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Das alles muss sich dringend ändern“, forderte Gaß.

Quelle: DKG, 12.09.2018

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