Online-Sprechstunde ab sofort landesweit

Baden-Württemberg
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Online-Sprechstunde
Tele-Ärzte stehen online für die Beratung der akut erkrankten Patienten zur Verfügung. rocketclips - Fotolia
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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat bekannt gegeben, das Modellprojekt docdirekt ab sofort für alle gesetzlich Versicherten im Land anzubieten. Bislang war die Fernbehandlung auf die Stadt Stuttgart und den Landkreis Tuttlingen begrenzt.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Ich freue mich, dass ab sofort alle gesetzlich Krankenversicherten im Land die Online-Sprechstunde nutzen können. Mit dem Ansatz der Fernbehandlung erhoffen wir uns insbesondere für den ländlichen Raum Vorteile bei der medizinischen Versorgung. Klar ist jedoch auch: Sie ersetzt niemals den direkten Kontakt zwischen Arzt und Patienten. Die Telemedizin ist ein zentraler Bestandteil unserer erfolgreichen Digitalisierungsstrategie. Wir werden daher die landesweit gewonnenen Ergebnisse nach Abschluss des Projekts auswerten, um daraus die richtigen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in der Regelversorgung abzuleiten.“

Als nächsten Schritt wird das Land im Frühjahr 2019 das E-Rezept für gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg erproben. Dieses wichtige Element für das Fernbehandlungsmodell, das auf docdirekt aufsetzt, fördert das Ministerium für Soziales und Integration im Projekt „GERDA – Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken“ mit rund einer Million Euro.

Die Krankenkassen übernehmen das Honorar

Als Tele-Ärzte sind erfahrene niedergelassene Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte tätig. Sie stehen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr für die Beratung der akut erkrankten Patienten zur Verfügung. Der Tele-Arzt nimmt mit dem Patienten Kontakt auf und berät den Patienten online. Ist eine persönliche Vorstellung des Patienten noch am selben Tag bei einem Arzt notwendig, vermittelt die Servicestelle der KVBW schnellstmöglich einen Termin bei einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt.

docdirekt ist für gesetzlich krankenversicherte Patienten kostenfrei; die Krankenkassen übernehmen – wie bei jedem anderen Arztbesuch auch – das Honorar für den Arzt.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 17.10.2018

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