Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung

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Fachkräfteeinwanderung
Ziel ist des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, mehr Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. kamasigns - stock.adobe.com
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Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der voranschreitenden Digitalisierung benötigt Deutschland zusätzlich Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Das Bundeskabinett hat nun Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen.

Die Anstrengungen der Bundesregierung richten sich vorrangig darauf, inländische und europäische Fachkräftepotenziale noch besser zu mobilisieren und zu nutzen. Das wird aber nicht reichen, um den Bedarf an qualifizierten Personen zu decken. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der voranschreitenden Digitalisierung benötigt Deutschland zusätzlich Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Diese sollen künftig sechs Monate Zeit bekommen, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz das neue Fachkräftekonzept der Bundesregierung vor. "Ich bin uneingeschränkt zufrieden und einverstanden mit dem, was wir vereinbart haben", sagte Seehofer. Auch Heil betonte: "Mit diesem Eckpunktepapier gehen wir den richtigen Weg".

Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte bereits im nächsten Jahr vom Parlament beschlossen werden, bekräftigte Altmaier. "Wir haben es geschafft, die ideologischen Streitpunkte beiseitezulegen", sagte er. Mit dem Beschluss sei ein Schlussstrich unter eine Debatte gezogen worden, die viele Jahre die politische Auseinandersetzung mitbestimmt habe. Die neuen Regelungen würden dazu beitragen, um gute und beste Köpfe weltweit zu konkurrieren.

Qualifizierte Fachkräfte mit einer Berufsausbildung

Ziel ist es, neben Akademikern auch qualifizierten Fachkräften mit einer Berufsausbildung den Weg nach Deutschland zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sie über einen anerkannten Berufsabschluss und einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts verfügen. Seehofer und Heil wiesen darauf hin, dass damit eine Zuwanderung in die Sozialsysteme verhindert werden soll. Ebenso werden auch der Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Bedürfnisse der Unternehmen reagieren. Gemeinsam mit deutschen Wirtschaftsverbänden im In- und Ausland, Goethe-Instituten und mit deutschen Behörden soll daran gearbeitet werden, mehr Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Das Eckpunktepapier sieht vor, die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und Verwaltungsverfahren effizienter und transparenter zu gestalten.

Es bleibt beim Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration. Dieser Punkt hatte im Vorfeld für Diskussionen gesorgt und konnte nun einvernehmlich gelöst werden. Im Aufenthaltsrecht werden aber klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.

Die Minister gingen unter anderem auf die bestehende 3+2-Regelung ein. Sie besagt, dass Geduldete ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung bekommen. Diese Regelung soll in Zukunft bundeseinheitlich anwendbar sein.


Quelle: Bundesregierung, 02.10.2018





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