Neuordnung der Berufsgesetze geplant

„Gesamtkonzept Gesundheitsberufe“
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Berufsgesetze
Themenschwerpunkte des Eckpunktepapiers sind unter anderem die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung und die Fragen einer Akademisierung. Kzenon – stock.adobe.com
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Die Gesundheitsminister der Länder und das Bundesgesundheitsministerium wollen die Berufsgesetze reformieren. Dazu haben sie am 4. März ein Konzept vorgelegt, dass auch die MTA-Berufe berücksichtigt.

Das Konzept sei ein wichtiger Schritt, „denn Angehörige von Gesundheitsfachberufen üben verantwortungsvolle Tätigkeiten aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Nur mit gut ausgebildeten Fachkräften ist eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet“, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Im Kern geht es in dem Eckpunktepapier um die Modernisierung der Berufsgesetze. Themenschwerpunkte sind außerdem die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung.

Die Eckpunkte für das „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ umfassen die Ausbildungen folgender zehn bundesrechtlich geregelter Berufe:
  • Diätassistentin und Diätassistent,
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
  • Logopädin und Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Orthoptistin und Orthoptist,
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Podologin und Podologe

Die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen sollten durchlässig ausgestaltet werden und so den Auszubildenden die individuelle persönliche und fachliche Weiterentwicklung ermöglichen. Ein aktuelles Beispiel für eine Vollakademisierung sei die Hebammenausbildung. „Ausschlaggebend für die Vollakademisierung war neben der kleinen Berufs- beziehungsweise Auszubildendengruppe insbesondere die Notwendigkeit, dass jede Hebamme auch künftig in der Lage sein muss, das gesamte Tätigkeitsspektrum ihres Berufes zu beherrschen“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Ob eine akademische Ausbildung und wenn ja, in welcher Ausgestaltung (teil- oder vollakademisch) in Betracht komme, sei für jeden Beruf gesondert zu prüfen.

Abschaffung des Schulgeldes

Eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sei auf Dauer nur gewährleistet, wenn bedarfsgerecht Fachkräfte ausgebildet würden. „Dabei ist auch ein Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden von Bedeutung, um junge Menschen für diesen Berufszweig zu gewinnen. Das Schulgeld und vergleichbare Geldzahlungen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sollen daher abgeschafft werden.

Die Länder nehmen, so das Eckpunktepapier, flankierend dazu und im Vorgriff ihre Verantwortung auch im Bereich der Schulen wahr und wirken darauf hin, dass Schulen, die mit Krankenhäusern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sind und damit über das KHG finanziert werden, nicht zusätzlich noch Schulgeld oder vergleichbare Geldzahlungen erheben.

Qualitätsanforderungen an Schulleitungen

„Zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe werden Qualitätsanforderungen an Schulleitungen, Lehrkräfte, Ausbildungsstätten und an die Praxisanleitung in die Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe aufgenommen“, heißt es weiter. Eine Schule solle hauptberuflich von einer pädagogisch qualifizierten Person geleitet werden, die über eine abgeschlossene Hochschulausbildung mindestens auf Master- oder auf vergleichbarem Niveau und möglichst über eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder mindestens einer vergleichbaren Profession des Gesundheitswesens verfügt. Eine im Verhältnis zur Anzahl der Ausbildungsplätze angemessene Anzahl an Lehrkräften solle zum einen über eine fachliche Qualifikation möglichst im jeweiligen zu vermittelnden Gesundheitsfachberuf, zumindest jedoch im Bereich der Gesundheitsfachberufe oder mindestens einer vergleichbaren Profession des Gesundheitswesens verfügen.

Quelle: BMG/„Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“, 05.03.2020






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