Neues Vorsorgeprogramm „Hallo Baby“

Vermeidung von Frühgeburten
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Frühgeburten
Ab dem 1. Juli 2019 können die Versicherten der teilnehmenden Betriebskrankenkassen die besonderen Leistungen des Vertrages „Hallo Baby“ bei teilnehmenden Frauenärztinnen und Frauenärzten in Anspruch nehmen. jimcox4 - Fotolia
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Ein Großteil der Frühgeburten ist durch rechtzeitige Intervention vermeidbar. Das frühzeitige Erkennen und die Reduktion dieser Risikofaktoren zählt zu den wichtigsten Zielen des Vorsorgeprogramms „Hallo Baby“.  

Das Vorsorgeprogramm für schwangere Frauen „Hallo Baby“ ist am 1. Juli 2019 neu gestartet. 60 Betriebskrankenkassen mit rund 6,5 Millionen Versicherten haben gemeinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und der AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen Leistungen zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen vereinbart.

Geburten vor der 37. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe. National und international sind steigende Frühgeburtenraten zu verzeichnen. Dabei können medizinische Risikofaktoren, wie zum Beispiel die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen.  

Frühgeburten sind für die betroffenen Familien mit viel Leid verbunden. Ein Großteil der Frühgeburten ist durch rechtzeitige Intervention vermeidbar. Das frühzeitige Erkennen und die Reduktion dieser Risikofaktoren zählt zu den wichtigsten Zielen des Vorsorgeprogramms.

Das für die Versicherten der teilnehmenden Betriebskrankenkassen kostenfreie Programm „Hallo Baby“ besteht aus folgenden Inhalten:

Toxoplasmosesuchtest

Direkt nach Schwangerschaftsfeststellung wird ein Toxoplasmosesuchtest durchgeführt. Das entnommene Blut wird auf das Vorliegen von Antikörpern untersucht. Basierend auf den Testergebnissen erfolgt eine Besprechung in der Frauenarztpraxis zu den frühgeburtlichen Risiken und der Vermeidung von Toxoplasmose sowie zu den Spätfolgen bei Erwerb der Toxoplasmose während der Schwangerschaft für das Kind beziehungsweise ein Gespräch zum weiteren Vorgehen und den notwendigen Verhaltensweisen während der Schwangerschaft.

Abstrich auf bakterielle Scheidenbesiedelung

In der Zeit von der 13. bis zur 20. Schwangerschaftswoche erfolgen eine Untersuchung und eine qualifizierte mikroskopische Beurteilung eines Abstriches auf bakterielle Scheidenbesiedelung. Im Anschluss wird die Frauenärztin beziehungsweise der Frauenarzt das Untersuchungsergebnis erläutern, anfallende Fragen beantworten und gegebenenfalls eine Behandlung einleiten. Nur durch ärztliche Schwangerenvorsorge ist eine Senkung von Mütter- und Säuglingssterblichkeit zu verzeichnen.

Abstrichtest auf Streptokokken-B-Bakterien

Zwischen der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche wird in der Frauenarztpraxis ein anogenitaler Abstrichtest auf Streptokokken-B-Bakterien durchgeführt. Bei auffälligem Ergebnis wird in einem ärztlichen Gespräch zu den Risiken und der Vermeidung von mütterlicher und kindlicher Streptokokken-B-Infektion während der Geburt das weitere Vorgehen für die Entbindung besprochen.  

Ab dem 1. Juli 2019 können die Versicherten der teilnehmenden Betriebskrankenkassen die besonderen Leistungen des Vertrages „Hallo Baby“ bei teilnehmenden Frauenärzten in den Bezirken von 16 Kassenärztlichen Vereinigungen in Anspruch nehmen.


Quelle: KBV, 08.07.2019

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