Neue Richtlinie beschlossen

Qualitätsmanagement
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Eine neue Qualtätsmanagement-Richtlinie soll die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken regeln.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vor kurzem die Berichte über das Jahr 2014 zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung sowie in Zahnarztpraxen veröffentlicht. Daraus gehe hervor, dass von fast allen Ärzten und Psychotherapeuten ein Qualitätsmanagement-System angewandt werde, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, anlässlich der Vorstellung der Berichte.
In diesem Zusammenhang wies der Gemeinsame Bundesausschuss auf den Beschluss der Erstfassung einer sektorenübergreifenden geltenden Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) hin, die Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde.


Die QM-RL soll die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken regeln. Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich sollen von der neuen QM-RL abgelöst werden.


„Die neue sektorenübergreifende Richtlinie führt die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nicht nur zusammen, sondern ergänzt auch wichtige Elemente, wie zum Beispiel OP-Checklisten“, betonte Klakow-Franck. „Außerdem haben wir Regelungen getroffen, mit denen die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement künftig systematisch evaluiert und veröffentlicht wird.“  Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) werde dazu eine neue Methodik erarbeiten.


Inwieweit die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in den Praxen und Krankenhäusern umgesetzt und weiterentwickelt würden, werde auf Grundlage der sektorbezogenen Richtlinien bereits regelmäßig überprüft. Die neue QM-RL sieht Änderungen für die Erhebung und Darlegung des Umsetzungsstandes vor: Der G-BA wird das IQTIG beauftragen, entsprechende methodische Hinweise und Empfehlungen zu entwickeln. Solange diese Hinweise und Empfehlungen noch nicht vorlägen, greife für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich weitestgehend das bisherige Berichtssystem.


Quellen: Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss, 22. Januar 2016
Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss, 17. Dezember 2016

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