Definition der NSV: Als Nadelstichverletzung (NSV) bezeichnet man Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzungen mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten (wie beispielsweise Kanülen, Lanzetten, Skalpelle), die durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten des Patienten verunreinigt sein können sowie Blutkontakte mit nichtintakter Haut und Schleimhautkontakte (Auge, Mund, Nase).
Entnommen aus MTA Dialog 11/2017