„Mehr Zeit für Behandlung“

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Die bürokratischen Abläufe in den Praxen konnten spürbar reduziert werden. Fotolia/rdnzl
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Der Nationale Normenkontrollrat stellte gemeinsam mit Trägern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und dem Bundesgesundheitsministerium eine Zwischenbilanz zum Projekt "Mehr Zeit für Behandlung - Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen" vor.

Gemeinsam hatte man die bürokratischen Abläufe in Arzt- und Zahnarztpraxen auf den Prüfstand gestellt und sich im Jahr 2015 auf 20 Handlungsempfehlungen geeinigt, die im Praxisalltag dabei helfen können, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die heute vorgestellte Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand zeigt:

Rund die Hälfte der Handlungsempfehlungen wird gegenwärtig vollständig umgesetzt, für fünf weitere Handlungsempfehlungen ist die Umsetzung weit fortgeschritten. "Den Ärzten und Zahnärzten bleibt heute mehr Zeit für die Behandlung. Die bürokratischen Abläufe in den Praxen konnten dank der engagierten Umsetzung der Handlungsempfehlungen spürbar reduziert werden", erklärt Wolf-Michael Catenhusen, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates und Projektverantwortlicher.

Laborüberweisungen können vollständig digital getätigt werden

Es konnten zum Beispiel Formulare vereinheitlicht und vereinfacht werden, die in einer sehr hohen Zahl im Jahr ausgestellt werden. Dies erleichtert sowohl die Arbeit des Arztes als auch die der zuständigen Krankenkassen. Es konnten aber auch Fortschritte bei der Digitalisierung von Formularen und den dahinter stehenden Prozessen erreicht werden. So können Ärzte unter anderem Laborüberweisungen vollständig digital tätigen. "Die Ergebnisse zeigen, dass es sich lohnt, das Bürokratie-Übel in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie Zahnarztpraxen gemeinsam an der Wurzel zu packen. Die Arbeit ist jedoch damit noch nicht beendet. Es bleibt weiterhin viel zu tun", so Catenhusen weiter.

Daher setzen sich die Projektteilnehmer das Ziel, noch nicht umgesetzte Handlungsempfehlungen, wie beispielsweise eine bessere Koordinierung der unterschiedlichen Überwachungsbehörden in den Ländern bei der Praxisbegehung nach dem Medizinproduktegesetz und Infektionsschutzgesetz sowie die noch frühzeitigere Bürokratiekostenabschätzung im Gemeinsamen Bundesausschuss weiterzuverfolgen. Großes Potenzial sehen sie darin, Prozesse zu digitalisieren und Formulare praxistauglich zu gestalten.

"Es lohnt sich, Verfahren zu vereinfachen – im Sinne der Praxen und der Patienten. Die positiven Erfahrungen mit dem Projekt gilt es nun auch für die weitere Gestaltung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen mitzunehmen und konsequent bürokratische Aufwände, soweit sinnvoll, zu reduzieren. Der Nationale Normenkontrollrat wird diesen Prozess weiter begleiten", erklärte Wolf-Michael Catenhusen.

Quelle: Nationaler Normenkontrollrat, 23,10.2017

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