MCPDs und Glycidol in Lebensmitteln

Untersuchungen durch AGES
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Untersuchung auf Glycidol, 2- und 3-MCPD in Lebensmitteln
Säuglings- und Kindernährmittel auf Glycidol, 2- und 3-MCPD untersucht Nattakorn, stock.adobe.com
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AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, hat im Zeitraum von 2015 – 2020 über 1.000 relevante Lebensmittelproben sowie über 250 Säuglings- und Kindernährmittel auf Glycidol, 2- und 3-MCPD untersucht.

Die positive Nachricht: Die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalte wurden überwiegend eingehalten. Glycidol, 2- und 3-MCPD gehören zu den sogenannten Prozesskontaminanten, genauer gesagt zu den Hitzekontaminanten. Sie entstehen vor allem bei der Raffination (Entfernung von unangenehmen Geschmacks- und Geruchsstoffen) von pflanzlichen Fetten und Ölen und können somit in allen raffinierten pflanzlichen Fetten und Ölen und allen Lebensmitteln vorkommen, die diese als Zutat enthalten.

Glycidol gilt als krebserregend

Diese Kontaminanten sind unerwünscht in Lebensmitteln, da Glycidol als krebserregend und erbgutschädigend eingestuft ist und 3-MCPD als möglicherweise krebserregend für den Menschen gilt. Die gesundheitlichen Auswirkungen von 2-MCPDs seien noch nicht ausreichend untersucht, so die AGES. Untersucht wurden im Zeitraum von 2015 – 2020 über 1.000 relevante Lebensmittelproben aus den Bereichen Aufstriche, Brot & Gebäck, Feinbackwaren & Knabbergebäck, Frittieröle & Frittierfette, Konserven & Fertiggerichte, Pflanzliche Speisefette, Speiseöle Mischungen, Speiseöle Sortenrein, Spezial-Öle, Streichfette, Würzsaucen und Zuckerwaren. Die höchsten Glycidol-Gehalte wurden laut AGES in den Lebensmittelgruppen „Frittieröle und -fette“ und „Pflanzliche Speisefette“ bestimmt. Daher würden auch vor allem Fette und Öle auf diese Hitzekontaminanten untersucht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalte für Glycidol und 3-MCPD seien aber überwiegend eingehalten worden.

Seit 2016 Maßnahmen zur Reduzierung

Seit 2016 werden seitens der Lebensmittelunternehmer und Hersteller Maßnahmen zur Reduzierung von Glycidol, 3-MCPD und 2-MCPD eingeleitet und umgesetzt. Diese Maßnahmen basieren auf der Optimierung von Produktions- und Herstellungsverfahren. Auf politischer Ebene wurden durch die Festsetzung von EU-Höchstgehalten und durch die verstärkte Kontrolle von Lebensmitteln auf nationaler Ebene weitere Maßnahmen zur Minimierung ergriffen.

Wirkung in den Warengruppen Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

Die AGES betont, dass diese Maßnahmen bereits erste Wirkung in den Warengruppen Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gezeigt haben. Zwischen 2015 und 2020 seien über 250 Säuglings- und Kindernährmittel auf Glycidol, 3-MCPD und 2-MCPD untersucht worden. Die Untersuchungsergebnisse zeigten niedrige durchschnittliche Konzentrationen. Aktuell seien Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, pflanzliche Öle und Fette, die zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, mit Höchstgehalten geregelt. Bei den Untersuchungen habe es kaum Überschreitungen der Höchstgehalte für Glycidol und 3-MCPD gegeben.

Tipps der AGES:

  • Eine ausgewogene Ernährung mit frischen Zutaten und selbst zubereiteten Speisen trägt zur Reduktion der Aufnahme dieser unerwünschten Kontaminanten bei.
  • Fetthaltige und industriell hoch verarbeitete Lebensmittel möglichst selten verzehren.
  • Wenn nicht gestillt wird, gibt es für die Ernährung von Säuglingen keine Alternative zu industriell gefertigter Säuglingsmilchnahrung. Eltern wird empfohlen, ihre Säuglinge weiterhin mit den speziell für sie hergestellten Produkten zu ernähren, weil diese Produkte für Säuglinge lebenswichtige Nährstoffe in der richtigen Zusammensetzung enthalten.

Quelle: AGES

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