Masernschutzgesetz kann zu Kündigungen führen

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Masernschutzgesetz
Die Praxisinfo „Masernschutzgesetz“ informiert leicht verständlich und umfassend, welche Pflichten auf Ärzte und Praxispersonal zukommen. Virchowbund
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Ab dem 1. März herrscht de facto eine Impfpflicht in deutschen Arztpraxen, Schulen und Kitas. Wer ab März neue Mitarbeiter in der Praxis einstellt, muss auch deren Impfstatus prüfen.

Das bestehende Praxisteam hat etwa ein Jahr Zeit, fehlende Impfungen nachzuholen. Impfverweigerer müssen den Behörden gemeldet werden. Kündigungen drohen. Für Praxisärzte und -personal wirft das Gesetz viele Fragen auf. Antworten finden sie ab sofort in der neu erschienenen Praxisinfo „Masernschutzgesetz“ des Virchowbundes.

Änderungen für Arztpraxen

Der Verband der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund) hat darin nicht nur die wichtigsten Änderungen für Arztpraxen gesammelt, sondern beantwortet auch praxisrelevante Fragen, wie zum Beispiel:

  • Welche Pflichten haben Praxisärzte ab dem 1. März?
  • Wann müssen ungeimpfte Mitarbeiter gekündigt werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht?
  • Was dürfen Ärzte im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz abrechnen?

Interessierte finden mehr Informationen hier.


Quelle: Virchowbund, 24.02.2020

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