Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen, wie zum Beispiel Hirnhautentzündung, führen. Kinder im Alter bis zu zwei Jahren erkranken statistisch gesehen am häufigsten an Masern.
Die Impfquote bei Bremer Kita-Kindern liegt zwar über dem Bundesdurchschnitt (74 Prozent), ist aber nicht ausreichend für einen effektiven Herdenschutz. Nicht viel besser sieht es bei den im Sommer schulpflichtigen Kindern aus. Hier sind es knapp 87 Prozent. „Um die Verbreitung von Masern zu verhindern, sind mindestens 95 Prozent nötig“, erklärt der Bereichsleiter des Versorgungsmanagements Dr. Cornelius Erbe. „Deshalb empfehlen wir Eltern, wenn die Grundimmunisierung noch nicht abgeschlossen ist, die Impfung unbedingt nachzuholen, bevor das neue Kita-Jahr beginnt“, so Erbe weiter.
Verabschiedung eines Masernschutzgesetzes
Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Dezember 2019 ein Masernschutzgesetz verabschiedet, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Mit der Masernimpfpflicht soll der Impfschutz vor allem dort erhöht werden, wo eine Übertragung schnell stattfinden kann, wie in Kitas und Schulen.
Quelle: hkk-Krankenkasse, 27.07.2020
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