Masernausbruch in Niedersachsen

Plädoyer für Impfpflicht
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Masern
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin setzt sich nach wie vor für die Impfpflicht gegen Masern ein. Tino Neitz - stock.adobe.com
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In Niedersachsen sind 2019 bis zum 11. März 26 Masernerkrankungen nachgewiesen worden, schon jetzt mehr als im gesamten Jahr 2018. Der Schwerpunkt mit 18 Fällen ist verbunden mit einem Masernausbruch im Landkreis Hildesheim.

Masernerkrankungen sind extrem ansteckend und potenziell tödlich, neben der akuten Erkrankung kann es zur gefürchteten SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) kommen. Die SSPE ist eine teilweise erst nach Jahren auftretende Gehirnentzündung, bei der es keine Behandlung gibt. Alle betroffenen Patienten sterben daran.

Mit einer Häufigkeit von einem auf 3.300 Kinder im Alter unter 5 Jahren nach der Maserninfektion ist SSPE nicht selten. Besonders gefährdet sind Kinder im ersten Lebensjahr, die noch zu jung für eine Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Impfung sind.

Keine Entstehung von Autismus nach einer Masernimpfung

„Es ist mir nicht verständlich, warum trotz dieser Datenlage Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen!“, so PD Dr. med. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Der Kinderarzt entkräftet eine Fehlinformation über das Impfen: „Eine aktuelle Studie aus Dänemark an 657.000 Kindern widerlegt erneut den in der Laienpresse oft geäußerten Verdacht der Entstehung von Autismus nach einer Masernimpfung“.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin setzt sich nach wie vor für die Impfpflicht gegen diese gefährliche Erkrankung ein. Je besser die Durchimpfungsrate sei, desto sicherer sei das Leben gerade für die Kleinsten unter uns.

Infos zur Masernimpfung

 
Quelle: DGKJ, 11.03.2019


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