Lüften leicht gemacht

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CO2-Timer
App "CO2-Timer" © IFA, UKH
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Der "CO2-Timer“ ermittelt für jeden fensterbelüfteten Raum den richtigen Lüftungszeitpunkt und die optimale Lüftungsfrequenz.

Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsmangel, Leistungsverlust - zu viel Kohlendioxid (CO2) in Räumen kann die Gesundheit beeinträchtigen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die Unfallkasse Hessen (UKH) haben deshalb eine App, den "CO2-Timer", entwickelt, die für jeden fensterbelüfteten Raum den richtigen Lüftungszeitpunkt und die optimale Lüftungsfrequenz ermittelt - in Schulen, Büros, Seminarräumen oder sogar in privater Umgebung.

Die menschliche Atmung ist Hauptquelle für CO2 in Innenräumen. In geringer Konzentration ist CO2 ungiftig, es behindert aber die Sauerstoffaufnahme im Körper. Erhöhte CO2-Werte in der Umgebungsluft können deshalb beim Menschen beispielsweise zu Kopfschmerzen führen. Probleme treten vor allem dort auf, wo viele Personen über längere Zeit in geschlossenen, relativ kleinen Räumen zusammen sind - dort leiden dann häufig Leistungsfähigkeit, Konzentration und Wohlbefinden.

Die voraussichtliche CO2-Konzentration

"Regelmäßiges Lüften ist die einfachste Schutzmaßnahme gegen die Effekte von zu viel CO2", sagt Dr. Simone Peters, Gefahrstoffexpertin im IFA. "Das wird im Eifer des Gefechtes leider häufig vergessen, oder es wird einfach viel zu selten gelüftet."

Abhilfe soll der neue unentgeltliche CO2-Timer schaffen, den das IFA gemeinsam mit der UKH für Android und Apple entwickelt hat. Aus Personenzahl, Aufenthaltsdauer und Raumvolumen errechnet die App die voraussichtliche CO2-Konzentration und gibt an, wann und wie oft gelüftet werden soll. Die ermittelte Zeit lässt sich als Timer setzen, der an die Lüftung erinnert.

Peters: "Laut Arbeitsstättenrecht soll ein Wert von 0,1 Volumenprozent (1.000 ppm) CO2 in der Raumluft nicht überschritten werden, um fit und aufmerksam zu bleiben. Mit unserer App kann dieser Wert überall eingehalten werden, vor allem dort, wo gelernt und gearbeitet wird."

Quelle: DGUV, 16.01.2020

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