Lockerung der Gesetze in Zukunft möglich

Keimbahntherapie
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Keimbahntherapie
Kinder nach Maß? In einem Beteiligungsprojekt des KIT stellten sich die Teilnehmenden den schwierigen Fragen, die sich aus neuen „genchirurgischen“ Therapiemethoden ergeben. Martin Karcher, KIT
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Die Behebung von Gendefekten durch einen Eingriff in Samen, Eizellen oder sogar in den menschlichen Embryo ist immer wieder Anlass für kontroverse Diskussionen. Ein Beteiligungsprojekt hat sich näher mit der sogenannten „Keimbahntherapie“ befasst und fordert die Lockerung des Gesetzes.

Ein Mitochondrien-Transfer ist ein Eingriff in die menschliche Keimbahn, mit dem Kinder drei genetische Eltern haben können. Als dieses Verfahren im Februar 2015 erstmals vom britischen Parlament zugelassen wurde, sorgte dies für weltweites Aufsehen. Auch wenn Gendefekte bei Kindern damit vor der Geburt behoben werden können, betrifft dieser Einschnitt nicht nur sie, sondern auch ihre Nachfahren. Ein Beteiligungsprojekt „Bürgerdelphi Keimbahntherapie“ des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) befasste sich daher mit den Vor- und Nachteilen dieses Verfahrens. Denn neue Methoden wie Genscheren, die eine gezielte Programmierung vereinfachen, verlangen möglicherweise nach einer Reevaluierung des strikten Verbotes solcher Therapien und auch der Grundlagenforschung in Deutschland.

Bei dem Beteiligungsprojekt handelt es sich um ein neues Format, das eine Befragungsmethode, Delphi, mit einem Bürgergutachtenverfahren vereint. Von April bis Juli stellten sich 26 Teilnehmende dem schwierigen Thema des permanenten Eingriffs in das menschliche Erbgut. „Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, ein komplexes Thema mit einem Kreis von Laien zu bearbeiten, sie zu einem informierten Urteil zu befähigen und schließlich zu Empfehlungen für die Politik zu gelangen“, erläutert Dr. Ralf Grötker, Kommunikationsberater, der das Projekt gemeinsam mit dem Institut für Germanistik am KIT entwickelt und durchgeführt hat.

Auf der Berlin Science Week stellte die Gruppe nun den Abschlussbericht vor. Darin sprechen sich die Teilnehmenden mehrheitlich für eine Lockerung der deutschen Gesetzeslage aus. Hierdurch könne auch in Deutschland Grundlagenforschung betrieben werden, um eine aktive Rolle in der internationalen Regulierung zu übernehmen. Gleichzeitig werden jedoch auch internationale Richtlinien für diese Forschung gefordert, wie die Keimbahninterventionen beim Menschen einzusetzen sind.

Zudem war das Fazit der Teilnehmenden, dass die Keimbahntherapie mäßig bis deutlich relevant ist, es jedoch auch eine hohe Wahrscheinlichkeit an Missbrauch durch eine Lockerung der Grundlagenforschung gibt. Zudem könnte sich die soziale Ungleichheit durch das Löschen von Defekten im Ergbut ausbreiten. Daher fiel das Urteil in Bezug auf den Einsatz der Keimbahntherapie im menschlichen Erbgut negativ aus.

Zum vollständigen Bericht es Bürgerdelphis

Quelle: Karlsruher Institut für Technologie, 06.11.2018

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