Kritik an der Einführung des Physician Assistant

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Der 120. Deutsche Ärztetag hatte sich für Modelle der Übertragung ärztlicher Aufgaben nach dem Delegationsprinzip ausgesprochen, aber die Substitution ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche Gesundheitsberufe abgelehnt. Eisele/DVT
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Die Landesärztekammer Hessen betont, dass Physician Assistants (PAs) Weisungsempfänger von approbierten Ärzten und Ärztinnen sind. Die Landesärztekammer Brandenburg lehnt die Einführung des PA grundsätzlich ab.

"Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die das Aufbaustudium Physician Assistant (PA) absolviert haben, sind jetzt und auch in Zukunft Weisungsempfänger – auch von sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten", fordert die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen. Wie schon der Name des neuen Berufes sagt, sei ein PA ein Assistent einer jeden approbierten Ärztin beziehungsweise eines jeden approbierten Arztes und solle diesen in enger Zusammenarbeit unterstützen und entlasten.

Mit diesem Beschluss wendet sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen gegen die Umdeutungen des entsprechenden Beschlusses (Ib-08 "Delegationsmodell Physician Assistant") des Deutschen Ärztetages 2017, die eine Substituierung von ärztlichen Tätigkeiten durch Nicht-Ärzte zum Ziel hat.
Die Delegierten der Landesärztekammer Brandenburg haben sich auf ihrer Kammerversammlung am 25. November klar gegen die Einführung eines Physician Assistant ausgesprochen.

In der entsprechenden Resolution heißt es: „Ein Arzt darf Leistungen, die er aufgrund der erforderlichen, besonderen Fachkenntnisse nur höchstpersönlich erbringen kann, nicht delegieren (zum Beispiel Anamnese, Indikations- und Diagnosestellung usw.). Diese Grundsätze von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung gelten seit vielen Jahren und haben sich bewährt. Sie werden in der Zusammenarbeit von Ärzten mit Medizinischen Fachangestellten in Arztpraxen und Pflegepersonal im stationären Bereich täglich gelebt. Sowohl Medizinische Fachangestellte als auch das Pflegepersonal decken dabei den für Ärzte notwendigen nichtärztlichen Assistenzbedarf vollständig ab.

Nach dem vorliegenden Modell eines Physician Assistant sollen künftig solche, dem Arzt vorbehaltenen Leistungen auch durch den Physician Assistant erbracht werden. Dies ist weder erforderlich, noch im Interesse des Patientenschutzes.

Übertragung ärztlicher Aufgaben nach dem Delegationsprinzip

Es besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten mit diesem Modell künftig eine minderwertige Gesundheitsversorgung erhalten, weil die mit langjährigem Studium und langjährigem Sammeln von Wissen und Erfahrungen im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt verbundene ärztliche Kompetenz dafür rechtlich nicht länger erforderlich wäre. Es ist zudem davon auszugehen, dass von dem Modell schon aus Kosteneinsparungsgründen weitreichender Gebrauch gemacht werden würde. Gesundheitsleistungen der genannten Art gehören in ärztliche Hand.“ Bereits auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag in Freiburg hatten die Delegierten der Landesärztekammer Brandenburg das Modell eines Physician Assistant abgelehnt.

Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hatte sich zwar für Modelle der Übertragung ärztlicher Aufgaben nach dem Delegationsprinzip ausgesprochen, aber die Substitution ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche Gesundheitsberufe klar abgelehnt. Ärztinnen und Ärzte hätten die Hoheit über Diagnose, Indikationsstellung und Therapie, was den Arztvorbehalt sichert, sowie die Gesamtverantwortung für den Behandlungsprozess, stellte der Ärztetag klar.

Quellen: Landesärztekammer Hessen und Landesärztekammer Brandenburg, 29. und 30.11.2017
 
 
 
 

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