Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz gefordert

Resolution
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Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz
Die strenge Differenzierung zwischen Pflegekräften und dem übrigen nichtärztlichen sowie ärztlichen Personalbereich im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gehe an der Realität vorbei, heißt es in der Resolution. Spotmatik/iStockphoto
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Sieben Verbände von Berufsangehörigen, die auch im Krankenhaus beschäftigt sind, appellieren an den Gesetzgeber, das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu einem Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz weiterzuentwickeln.

Mehr Personal in der Pflege sei zweifellos das Gebot der Stunde. Die strenge Differenzierung zwischen Pflegekräften und dem übrigen nichtärztlichen sowie ärztlichen Personalbereich im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gehe aber an der Realität vorbei und führe zu neuen Verwerfungen. „Die Personalsituation darf nicht isoliert betrachtet werden, sie ist vielmehr Teil eines größeren Problems. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Klinikpersonals, tragen maßgeblich zu den Personalengpässen in den Krankenhäusern bei. In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70 Prozent der Betriebskosten ausmacht, reagieren viele Kliniken auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau. Diese Abwärtsspirale muss durchbrochen werden“, fordern die Verbände in einer gemeinsamen Resolution.

Die Resolution wird von folgenden Verbänden und Organisationen unterstützt:
  • Bundespsychotherapeutenkammer
  • Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie
  • Deutscher Bundesverband für Logopädie
  • Deutscher Verband der Ergotherapeuten
  • Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK)
  • Marburger Bund Bundesverband
  • Verband Physikalische Therapie

Quelle: Marburger Bund, 14.12.2018


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