Kliniken, die komplizierte OPs durchführen dürfen

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Mindestmengen
Bei den Mindestmengenhandelt sich um besonders anspruchsvolle und komplizierte Behandlungen, bei denen das Risiko der Patienten für schwere Komplikationen besonders hoch ist. AOK-Mediendienst
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Mit einer bundesweiten "Mindestmengen-Transparenzkarte" gibt die AOK erstmals einen Überblick über alle Kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patienten durchführen dürfen.  

Die "Mindestmengen-Transparenzkarte"  enthält die von den Kliniken aktuell gemeldeten Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen gesetzlich vorgegebene Mindestmengen existieren. Es handelt sich um besonders anspruchsvolle und komplizierte Behandlungen, bei denen das Risiko der Patienten für schwere Komplikationen besonders hoch ist. Derzeit sind dies die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14).

"Mit unserer Online-Karte geben wir Patienten Orientierung, welche Kliniken die Mindestmengenregelung einhalten - aber wir zeigen auch, wo Klinikärzte erstmals oder auf Basis von Ausnahmegenehmigungen des Landes operieren. Vor allem die bisher unveröffentlichten Fallzahlen aus den letzten anderthalb Jahren können Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen, bei der Wahl einer passenden Klinik helfen", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Neue Vorgaben für Kliniken

Auf Basis der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen von Anfang 2018 bis Mitte 2019, die in der Karte dargestellt werden, haben die Landesverbände der Krankenkassen kürzlich über die OP-Genehmigungen für das Jahr 2020 entschieden. Diese neue Regelung war im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden, um die Umsetzung und Einhaltung der Mindestmengen zu verbessern. "Krankenhäuser, die auf der Karte fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen und können sie infolgedessen auch nicht mit der AOK abrechnen", betont AOK-Vorstand Litsch. Der AOK-Bundesverband hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen nicht einhalten.

Seit diesem Jahr gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis zum 15. Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren. Eine positive Prognose für 2020 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht haben - wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das Nichterreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden.

AOK fordert Ausweitung der Mindestmengen

Daneben gibt es auch Krankenhäuser, die die OP-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten haben, um eine flächendeckende medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land zu gewährleisten. Die "Mindestmengen-Transparenzkarte" der AOK macht für jede einzelne Klinik transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden. Auch Kliniken, die das erste Mal oder nach einer mindestens zweijährigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten haben, werden in der Online-Karte extra ausgewiesen. Sämtliche Informationen aus der Online-Karte sollen im nächsten Jahr auch in den Krankenhaus-Navigator der AOK einfließen, der Patienten und Ärzte über die Qualität von Kliniken informiert.

Der AOK-Bundesverband erneuert aus Anlass der Veröffentlichung der Online-Karte seine Forderung nach einer Ausweitung der derzeitigen Mindestmengen-Regelungen: "Studienergebnisse zeigen, dass die bestehenden Mindestmengen angehoben werden sollten, um die Patientensicherheit weiter zu erhöhen. Außerdem sollten neue Mindestmengen für weitere Behandlungen eingeführt werden", fordert AOK-Vorstand Martin Litsch. Dies gilt zum Beispiel für Operationen bei Brustkrebs oder Darmkrebs, aber auch für Hüftprothesen-Implantationen.


Quelle: AOK, 29.10.2019

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