Jede/r sollte ein Recht auf Bildung haben!

Interview
Jede/r sollte ein Recht auf Bildung haben!
Janine Romppel © privat
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Janine Romppel ist Geschäftsstellenleiterin beim Deutschen Institut zur Weiterbildung für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e.V. (DIW-MTA). Mit ihr sprechen wir über Bildung im Wandel, Veränderung der Bevölkerungsstruktur sowie Anforderungen eines Qualitätsbeauftragten.

Bildung im Wandel: Die Anforderungen an Bildungseinrichtungen und Lehrer/-innen haben sich im digitalen Zeitalter verändert. Wie haben Sie das in den letzten Jahren wahrgenommen?

Dieser Wandel, von dem Sie sprechen, war eher ein schleichender. Ich würde auch die Begrifflichkeit „Bildung im Wandel“ im Kontext der voranschreitenden Digitalisierung nicht treffend finden. Bildung hat sich gewandelt, das muss sie auch, Wissenschaft bleibt auch nicht stehen, daher ist es wichtig, die Inhaltsebene von Bildung „Was wird gelehrt?“ von der Wissensvermittlung „Wie lehre ich etwas?“ zu differenzieren. Die Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten von Lernarrangements oder Lernsettings, also dem „Wie vermittle ich etwas?“ haben nicht die Inhaltsebene der Bildung an sich verändert, aber den Umgang mit Bildung, den Zugang zu Bildung und die Ausweitung neuer Handlungskompetenzen, denn jeder Lehrende und Lernende sollte im besten Fall in den Prozess eines digitalisierten Lernens einbezogen werden. Und da kommt die Bildungseinrichtung ins Spiel. In den letzten Jahren hat sich unser Bildungsangebot etwas verändert, sodass unter anderem nach einer Bedarfsermittlungsstudie (vgl. Romppel, 2011) ein Blended-Learning-Angebot implementiert wurde. Aber auch die vermeintlich selbstverständliche, digitalisierte Infrastruktur musste in unserer Bildungseinrichtung überdacht und ausgebaut werden. Unseren Teilnehmenden war es zunehmend wichtiger, auch während des Unterrichtes mobil zu sein, um zum Beispiel Dokumente über Clouds zu tauschen, um Suchmaschinen zu nutzen, ja einfach rund um die Uhr auch digital erreichbar zu sein. Die Zeiten ab März 2020 mit der Ausweitung des Coronavirus haben der Digitalisierung zwangsläufig in unserer Bildungsstätte einen enormen Schub gegeben. Unsere Bildungsangebote in unseren Managementbereichen (zum Beispiel Medizinalfachperson für leitende Funktionen oder POCT-Koordinator/-in) wurden 2020 zu über 63 Prozent über Online-Varianten angeboten und zu über 10 Prozent im Hybridmodell (Möglichkeit sowohl der Vor-Ort-Schulung als auch der Online-Zuschaltung). Das war zu Beginn für alle eine Überforderung, mittlerweile eine Forderung: Die Technik musste besorgt werden, und die Mitarbeitenden mussten diese lernen zu bedienen, es wurden Schulungen für die Dozierenden organisiert, und die Teilnehmenden wurden technisch unterstützt. Sie müssen sich vorstellen, wir sind eine kleine Bildungseinrichtung ohne „IT-Abteilung“ – hier packen alle an. Es war ein richtiger Kraftakt. Jetzt sehen wir es als Chance, möchten auf den Zug aufspringen und zukünftig unsere Bildungsangebote unter der Fragestellung: „Welche Bildungsangebote können in Anbetracht ihres Qualifizierungsziels von digitalen Lerntools profitieren, und wie muss dann die didaktische Umsetzung erfolgen?“ anschauen. Eine Bildungseinrichtung sollte nicht zwanghaft neue technologische Möglichkeiten in die Gestaltung von Lernprozessen einbinden, wenn darin auch kein Vorteil gesehen wird, aber dennoch offen im zukünftigen Gestaltungsprozess sein und damit die Adressatinnen und Adressaten und deren Bedürfnisse im Blick behalten.

Die Veränderung in der Bevölkerungsstruktur mit Flüchtlingen und mehr Migranten führt zu veränderten Lerninhalten. Wie reagiert Ihre Einrichtung darauf?

Für uns als Bildungseinrichtung bestand bisher kein Handlungsbedarf in der Anpassung von Lerninhalten durch das Zukommen von Geflüchteten oder Migrantinnen und Migranten. Unsere Bildungsangebote orientieren sich an einem vorab mit Expertinnen und Experten abgestimmten Curriculum. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Zielgruppe der MTA hat die Möglichkeit, sich bei uns zum Beispiel als Biomedizinische/r Analytiker/-in mit dem Schwerpunkt Hämatologie weiterbilden zu lassen. Hier ändern sich die Lerninhalte entsprechend der Entwicklung von neuen Mikroskopiegeräten, Methoden oder neuen Erkenntnissen. Hier spielt es keine Rolle, ob unsere Teilnehmenden einen Migrationshintergrund haben oder nicht. Wir haben jedoch unser Bildungsprogramm um sogenannte Anpassungslehrgänge erweitert. Personen, die ihre Ausbildung in einem MTLA-vergleichbaren Beruf im Ausland (insbesondere im Nicht-EU-Ausland) abgeschlossen haben, können durch einen solchen Anpassungslehrgang jene Kompetenzen erweitern beziehungsweise kompensieren, die ihnen aufgrund der Unterschiede zur hiesigen deutschen Ausbildung fehlen, sodass sie nach Abschluss der Anpassungsqualifikation, die durch ein behördliches Verfahren festgestellt wird, einen vollwertigen MTLA-Abschluss erlangen können. Dies betrifft dann sicherlich auch Geflüchtete oder Migrantinnen und Migranten. Wer jedoch welchen Status hat, interessiert uns in dem Sinne nicht, da es für die Teilnahme keine Rolle spielt. Was jedoch etwas anders läuft, ist die Ansprache der Teilnehmenden, da unter Umständen noch sprachliche Barrieren bestehen oder das Konzept Ausbildung oder auch ganz allgemein das „Behördensystem“ in Deutschland nicht immer ganz klar sind. Mir natürlich auch nicht immer.

In der Bildungsbranche gibt es auch ein sogenanntes Qualitätsmanagement. Welchen Anforderungen muss der Qualitätsbeauftragte eines Bildungsinstituts in der Praxis gerecht werden?

Auch in unserer Bildungseinrichtung gibt es ein Qualitätsmanagement, wenn auch nur intern und nicht auf dem Papier „zertifiziert“. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Bei uns ist es in Planung. Wichtig ist mir, dass es ein gelebtes Qualitätsmanagement ist, sich jeder Mitarbeitende einbringen kann und nicht von oben nach unten vordiktiert wird. Da ich selbst Qualitätsbeauftragte in unserem Institut bin, kann ich sagen, dass es hohe, aber machbare Anforderungen sind, die mit dieser Rolle einhergehen. Im Praxistransfer bedeutet dies für die Qualitätsbeauftragte, dass die Zustimmung der Mitarbeitenden eingeholt werden muss. Wie gelingt dies? Durch Kommunikation, Transparenz, Anteilnahme, Einbeziehung und auch fachliche Argumentation, das heißt: Was ist der Nutzen? Was verbessert sich dadurch? Die Anforderung für Qualitätsbeauftragte ist es also, eine Art Schnittstelle zwischen den beteiligten Akteuren zu sein, im Sinne der strategischen Ausrichtung die Ziele der Bildungseinrichtung einzubeziehen, was ein hohes Maß an Vernetzungsdenken erfordert, aber auch zu wissen, mit was sich ein professionelles Bildungsmanagement auseinandersetzen muss: Was versteht die Einrichtung unter „Lernen“? Wer sind ihre Teilnehmenden? Welche Prozesse sind aus Sicht des Lernenden, des Lehrenden und der Bildungseinrichtung in den Blick zu nehmen? Wie wird gewährleistet, dass am Ende des Qualifizierungsangebotes auch das rauskommt, was gefordert wird? Wie werden die einzelnen Prozesse dokumentiert und besprochen? Sie sehen, dieses Thema ist sehr umfänglich. Ich selbst sehe davon ab, gerade Bildungsprozesse in bloße Diagramme zu pressen, wie es oftmals von einem klassischen Qualitätsmanagementsystem verlangt wird.

Man sagt, dass Lehrer/-innen und Ausbilder/-innen dem Stress in den Bildungseinrichtungen mit den Schülern kaum noch gewachsen sind. Haben Sie ähnliche Erfahrungen, oder kennen Sie Beispiele dafür?

Dies trifft für uns nicht zu. Unsere Dozierenden haben nach wie vor große Freude, die Zielgruppe der MTA zu unterrichten. Da bei uns die Honorarkräfte auf freiwilliger Basis und auf Anfrage arbeiten, besteht eine hohe Eigenmotivation für unsere Kurse. Stress und Überforderung sind keine Themen bei uns.

Der nationale Bildungsbericht für Deutschland benennt alle zwei Jahre Leistungen und Herausforderungen im deutschen Bildungssystem. Können Sie über Zweck und Nutzen kurz etwas sagen?

Für die Sparte der Erwachsenenbildung innerhalb des nationalen Bildungsberichtes besteht unter anderem der Zweck darin, aufzuzeigen, wie wichtig es ist, Menschen darin zu unterstützen, beruflich anschlussfähig zu bleiben, aber auch gesellschaftliche und individuelle Entfaltung zu fördern. Besonders für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund sind solche Ziele besonders relevant. Deswegen ist es genial, gezielt Weiterbildungsangebote zur Integration zu entwickeln, zum Beispiel unsere Anpassungslehrgänge zur Anpassung und damit Anerkennung einer im Ausland erworbenen MTLA-Ausbildung, die dann im besten Fall über Förderprogramme (zum Beispiel über IQ-Netzwerke) oder staatliche Programme finanziert werden. Solche Maßnahmen machen absolut Sinn und helfen dem Individuum, in der Gesellschaft anzukommen, was man nicht von jeder Bildungsmaßnahme behaupten kann.

Man spricht gerne vom „Recht auf Bildung“ und „Lebenslangem Lernen“. Wird Deutschland diesem Anspruch Ihrer Meinung nach voll gerecht?

Jede/r sollte ein Recht auf Bildung haben. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, um zu verdeutlichen, dass diese Aussage unter Umständen schwierig sein kann. Personen können bei uns ein berufsbegleitendes Masterstudium im Bereich der Gesundheitspädagogik absolvieren, womit wir unter anderem auch auf die anstehende Änderung des MTA-Gesetzes und eine damit verbundene Vorgabe von Qualifizierungen zum Beispiel dann für Lehrkräfte an MTA-Schulen reagieren. Nun gibt es ein tolles Angebot, aber nicht ausreichend Unterstützung, welches Interessierten eine Teilnahme ermöglichen würde. Die Teilnahme hängt vielmehr von der Unterstützung des Arbeitgebers, von den eigenen finanziellen und zeitlichen Ressourcen ab, aber nicht davon, ob man es gerne machen möchte. Es gibt ein Recht auf Bildungsurlaub, aber zehn Tage innerhalb von zwei Jahren reichen nicht aus. Unter Umständen sind die Interessierten auch nicht mehr förderfähig, da sie bereits eine Vorbildung mitbringen und andere Förderangebote ausgeschöpft haben oder schlichtweg für einige Förderprogramme nicht infrage kommen (zum Beispiel Altersbeschränkung für Begabtenförderung). Die einzelnen Unterstützungsprogramme für Bildung orientieren sich mehr am wirtschaftlichen Interesse als an den Bedarfen eines Individuums. Also ist die Aussage „Recht auf Bildung“ ziemlich hochgegriffen und bedarf noch sehr viel Anstrengung, es besser zu machen. Positiv ist aber, dass durch die Digitalisierung die virtuelle Mobilität des Lernens vorangebracht wird und damit ein lebenslanges Lernen durch einen leichteren Zugang zur Bildung unterstützt wird. Es erfordert aber auch hohe Kompetenzen an den Lernenden selbst, der sich in einem Dschungel an Bildungsangeboten zurechtfinden muss. Ich nenne es lieber lebensbegleitendes Lernen, denn „lebenslang“ assoziiert in mir etwas Erschöpfendes, Festgeschriebenes. Ich denke, Deutschland braucht sich nicht zu verstecken, wenn es darum geht, welche Bildungsangebote, ob im privaten oder gemeinnützigen Anbieterbereich, angeboten werden. Ich habe auch bereits als Fachbereichsleitung in der Volkshochschule Potsdam-Mittelmark gearbeitet, und die regionalen Bildungsangebote sind kreativ, klassisch, klug und bezahlbar. Die Arbeit von Volkshochschulen in Deutschland ist daher viel mehr in den Fokus zu rücken, denn sie leisten einen enorm wichtigen Beitrag für die Bildung in unserem Land und für ein lebensbegleitendes Lernen. Sie sind mehr als bloße Bildungsanbieter, sondern sie sind auch Begegnungsorte, wo Menschen einen Raum zum Austausch haben.

Frau Romppel, vielen Dank für das Gespräch.

Teilnahme am Anpassungslehrgang

Das DIW-MTA ist ein neuer und anerkannter Träger zur Durchführung von Anpassungslehrgängen für ausländisch erworbene MTLA-Abschlüsse im Land NRW. Nach erfolgter Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf Ende Oktober 2019 konnte der modular aufgebaute Lehrgang im Juli 2020 in Köln starten. In den Fachgebieten Medizinische Mikrobiologie, Hämatologie/Hämostaseologie/Immunhämatologie, Klinische Chemie und Histologie/Zytologie belegen die Teilnehmenden nach etwaiger Vorgabe ihres Feststellungsbescheides die erforderlichen Module. Der Anpassungslehrgang findet derzeit online statt. Das ermöglicht auch die Teilnahme von Antragsstellenden aus anderen Bundesländern in Deutschland. Fragen Sie einfach bei uns an, ob eine Teilnahme für Sie möglich ist. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, da der Anpassungslehrgang modular, sozusagen in Lernblöcken, aufgebaut ist.

Kontakt: anerkennung@diw-mta.de

Mit freundlicher Genehmigung zum Abdruck vom Businesstalk am Kudamm. Erstmals veröffentlicht von Dr. Manuela Diehl am 3. Dezember 2020 unter www.businesstalk-kudamm.com/digitales/janine-romppel-jeder-sollte-ein-recht-auf-bildung-haben/

Entnommen aus MTA Dialog 8/2021

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