„Informationskarte Verfügungen“

BZgA und Deutscher Hausärzteverband
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Informationskarte Verfügungen
Die "Informationskarte Verfügungen" BZgA
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Auf der handlichen, in der Geldbörse aufzubewahrenden „Informationskarte Verfügungen“ können Bürgerinnen und Bürger ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch einen Organspendeausweis besitzen.

Zum zweiten Mal erscheint das Patientenmagazin „entscheiden. Das Magazin zur Organ- und Gewebespende“, das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Hausärzteverband gemeinsam herausgeben. Einen Schwerpunkt der neuen Ausgabe, die ab Ende Dezember in vielen Wartezimmern von Hausarztpraxen bereitliegt, stellt das Thema „Organspende und Patientenverfügung“ dar.

Beim Thema Organspende und Patientenverfügung herrscht häufig Unsicherheit. Wer seine Vorstellungen in einer Patientenverfügung dokumentiert, sichert die Umsetzung des eigenen Willens nach dem Tod, entlastet seine Nächsten und gibt dem Klinikpersonal deutliche Orientierung. Oft sind Patientenverfügungen aber unkonkret formuliert. Wer eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte zum Beispiel über seine Organspendebereitschaft nachdenken und seine Entscheidung auch darin dokumentieren.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann in einer Patientenverfügung bekundet werden. Das neue Patientenmagazin „entscheiden. Das Magazin zur Organ- und Gewebespende“ gibt Anregungen für die Verfügung und Tipps für Formulierungen – denn, je klarer eine Patientenverfügung formuliert ist, desto einfacher wird deren Umsetzung im Falle des Falles.

Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

 Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Laut unseren aktuellen Studiendaten geben 25 Prozent der Befragten an, eine Patientenverfügung zu besitzen. Leider äußert sich etwa die Hälfte davon nicht zur Organ- und Gewebespende. In diesem Fall muss der Patientenwille dann gemeinsam von Angehörigen und Ärzteschaft im Krankenhaus ermittelt werden. Das ist eine für alle Beteiligten große Belastung. Mit der zweiten Ausgabe des Wartezimmermagazins wollen wir deshalb die Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung zur Organspende unterstützen. Das neue Angebot der ‚Informationskarte Verfügungen‘ unterstützt dabei, dass im Ernstfall Patientenverfügung und Organspendeausweis schnell gefunden werden können. Dadurch wird der Patientenwunsch für alle Beteiligten transparent und kann zweifelsfrei umgesetzt werden.“
 
Die „Informationskarte Verfügungen“ ist ein neues Angebot von BZgA und Deutschem Hausärzteverband. Auf der handlichen, in der Geldbörse aufzubewahrenden Informationskarte können Bürgerinnen und Bürger ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch einen Organspendeausweis besitzen, damit es nicht zu Unklarheiten oder Widersprüchen bezüglich des Patientenwillens kommt.
Außerdem kann neben den Kontaktdaten der Hausarztpraxis auch Name und Anschrift der Person festgehalten werden, die Zugriff auf diese Dokumente hat. Somit ist im Notfall gesichert, dass alle Dokumente gefunden und der entsprechende Wille auch umgesetzt werden kann. Ein kurzer Spot erklärt, wie die Informationskarte Verfügungen ausgefüllt wird und wo sie kostenfrei bestellt werden kann.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die kostenfreien Materialien ab sofort bestellen.
www.bzga.de/infomaterialien


Quelle: BZgA, 04.12.2019

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