Hautkrebsprävention rechtlich verankern

Bundesamt für Strahlenschutz
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Hautkrebs
2014 erkrankten rund 291.000 Menschen neu an Hautkrebs. Das Hautkrebsscreening sollte daher im Präventionsgesetz verankert werden. bertys30/Fotolia
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Gemeinsam mit den Partnern des UV-Schutz-Bündnisses setzt sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für bessere Möglichkeiten zur Vorbeugung von Hautkrebs ein. Hierfür soll die Hautkrebsprävention im Präventionsgesetz des Bundes verankert werden.

Anlässlich des Treffens des UV-Schutz-Bündnisses in Neuherberg bei München versicherte BfS-Präsidentin Inge Paulini: "Wir wollen die Zahl UV-bedingter Hautkrebserkrankungen reduzieren. Zuerst müssen wir aber deren Anstieg stoppen. Dafür bedarf es der Aufklärung und Information und dem Ausbau von gesundheitsfördernden Strukturen. Beides sieht das Präventionsgesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und Betrieben vor. Deshalb wollen wir darauf hinarbeiten, dass die Vorbeugung von Hautkrebs Teil dieses Gesetzes wird."

Das BfS arbeitet seit Jahrzehnten daran, UV-bedingten Erkrankungen und vor allem Hautkrebs mittels Forschung, Information und Vorbeugemaßnahmen entgegenzuwirken. Hochrechnungen auf Basis der Daten des Krebsregisters Schleswig-Holstein von 2017 zeigen allerdings, dass die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen weiter zugenommen hat.

Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen verdoppelt sich alle 10 bis 15 Jahre

Demnach erkrankten 2014 rund 291.000 Menschen neu an Hautkrebs, davon etwa 254.000 an Hautkrebs hellen Typs und etwa 36.000 am schwarzen Hautkrebs, dem Melanom. Dies sind etwa zehn Prozent mehr als noch im Vorjahr. "Diese Zahlen und die Tatsache, dass sich die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen alle 10 bis 15 Jahre verdoppelt, zeigen ganz deutlich, dass Hautkrebs ein beachtenswertes Gesundheitsrisiko ist und wir dringend etwas dagegen tun müssen", betonte Paulini.

Gemeinsam mit den 19 weiteren Partnern im UV-Schutz-Bündnis fordert das BfS deshalb, Hautkrebsprävention als Teilziel der Gesundheitsziele "Gesund aufwachsen" und "Gesund alt werden" in das Präventionsgesetz aufzunehmen.

Das Präventionsgesetz, das im Sommer 2015 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, Prävention und Gesundheitsförderung im direkten Lebensumfeld der Menschen zu etablieren, also in Kindertagesstätten, Schulen, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Zuständig für das Präventionsgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium.

Quelle: BfS, 25.01.2018


 

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